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Dauerauftrag zurückholen: So gehen Sie vor | Anleitung


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Anleitung und Tipps
Dauerauftrag zurückholen: Das können Sie tun


Aktualisiert am 19.05.2024Lesedauer: 3 Min.
Online-Banking: Frau überprüft einen eingerichteten DauerauftragVergrößern des Bildes
Onlinebanking: Überweisungsvorlagen und Daueraufträge lassen sich bequem von zu Hause aus einrichten, ändern und löschen. (Quelle: FreshSplash)
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Mit einem Dauerauftrag stellen Sie sicher, dass Zahlungen an Dritte rechtzeitig eingehen. Doch was, wenn Sie vergessen, den Dauerauftrag zu löschen? Wie Sie wieder an Ihr Geld kommen.

Ein Dauerauftrag hat Vorteile: Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Versicherungen oder Abonnements werden immer zum festgelegten Zahlungstermin von Ihrem Konto abgebucht und dem Empfänger gutgeschrieben. Im Gegensatz zum Lastschriftmandat bestimmen Sie, wann genau die Zahlung ausgeführt wird.

Die Kehrseite der Medaille: Wenn ein Vertrag endet, Sie umziehen oder wieder manuell überweisen wollen, müssen Sie daran denken, Ihren Dauerauftrag zu stornieren. Sonst wird weiter Geld abgebucht. Doch was, wenn Sie genau das vergessen haben und ungewünscht Geld abgebucht wurde?

Im Ratgeber erklären wir, in welchen Fällen Sie einen Dauerauftrag "zurückzuholen" können und wie das geht.

Können Sie Zahlungen zurückholen?

Haben Sie einen Dauerauftrag nicht rechtzeitig gelöscht und das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner besteht noch, können Sie die Zahlung nicht ohne Weiteres zurückholen. Denn: Daueraufträge werden wie Überweisungen behandelt. Ist das Geld einmal von Ihrem Konto abgebucht, ist die Bank nicht mehr zuständig.

Möchten Sie das Geld zurück, können Sie den Vertragspartner – beispielsweise eine Versicherungsgesellschaft, das Fitnessstudio oder einen Zeitungsverlag – kontaktieren und um Rücküberweisung des Betrages bitten. Ob dieser jedoch darauf eingeht, liegt in seinem Ermessen.

Was tun, wenn der Vertrag bereits beendet war?

Besteht der Vertrag nicht mehr und haben Sie nur vergessen, den Dauerauftrag rechtzeitig zu löschen, sieht es anders aus. Dann haben Sie ein "Recht auf Rückbuchung" und einen sogenannten Herausgabeanspruch. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 812 Abs. 1 geregelt.

Haben Sie also einem Unternehmen Geld überwiesen, für das es keine rechtliche oder vertragliche Grundlage gibt, muss das Unternehmen das Geld zurückzahlen. § 812 regelt die Rückerstattung von Leistungen, die jemand zu Unrecht erhalten hat. Damit soll sichergestellt werden, dass sich niemand ungerechtfertigt bereichert.

Gehen Sie am besten so vor, dass Sie dem Vertragspartner zum Beispiel per Brief mitteilen, dass er das Geld zurückzahlen muss, und verweisen Sie auf § 812 Abs. 1 BGB. Setzen Sie eine Frist. Sollte der Vertragspartner nicht reagieren, ziehen Sie ggf. einen Anwalt hinzu.

Auf Nummer sicher: Daueraufträge überprüfen

Der beste Weg, um Fehlüberweisungen zu vermeiden, ist, die Daueraufträge immer einmal wieder zu überprüfen. Denn: Ein Dauerauftrag wird so lange automatisch ausgeführt, bis Sie ihn widerrufen oder löschen.

Bevor Sie einen Dauerauftrag stornieren oder löschen, überlegen Sie sich, ob Sie auf die Vorteile verzichten möchten. Daueraufträge bieten folgende Vorteile:

  • Bequemlichkeit: Sie müssen regelmäßige Zahlungen wie Miete, Versicherungen oder Abonnements nicht manuell ausführen. Die Zahlung erfolgt automatisch zum festgelegten Termin.
  • Pünktlichkeit: Sie verpassen keine Zahlungsfristen mehr, da die Beträge zuverlässig und pünktlich überwiesen werden.
  • Zeitersparnis: Sie sparen sich die Arbeit und die Zeit, jeden Monat alle Überweisungen einzeln auszufüllen oder online freizugeben.
  • Kostenkontrolle: Viele Banken bieten Daueraufträge kostenlos an. Auf diese Weise können Sie Überweisungsgebühren sparen.
  • Flexibilität: Daueraufträge können Sie beim Onlinebanking zu Hause bequem ändern, anpassen oder löschen, falls sich Ihre Situation ändert.

Dauerauftrag stornieren: So geht's

Zunächst sollten Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stornieren (man sagt auch "löschen"), um keine weiteren ungewollten Zahlungen auszulösen. Dies ist einfach online möglich.

  • Melden Sie sich hierzu in Ihrem persönlichen Bereich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
  • Navigieren Sie zu den Daueraufträgen.
  • Wählen Sie den zu stornierenden oder zu löschenden Dauerauftrag aus.
  • Klicken Sie auf "Löschen" oder "Stornieren".
  • Bestätigen Sie, falls erforderlich, die Löschung mit einer TAN.

Alternativ können Sie den Dauerauftrag auch telefonisch über das Telefonbanking oder persönlich in einer Filiale stornieren lassen.

Verwendete Quellen
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