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Kollegen bekommen Weihnachtsgeld, ich nicht – ist das rechtlich erlaubt?


Arbeitsrecht
Kollegen bekommen Weihnachtsgeld, ich nicht – ist das zulässig?

t-online, Jessica Rülicke-Jantz

Aktualisiert am 11.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Weihnachtsgeld ist meist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.Vergrößern des Bildes
Weihnachtsgeld ist meist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. (Quelle: Ute Grabowsky/imago-images-bilder)

Bonuszahlungen wie Weihnachtsgeld sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch. Allerdings gibt es Sonderregelungen.

Ihre Kollegen bekommen Weihnachtsgeld, Sie aber nicht? Prüfen Sie in diesem Fall das Gleichbehandlungsgesetz. Eine willkürliche Benachteiligung ohne direkten Grund ist unzulässig.

Darf der Arbeitgeber einzelnen Angestellten das Weihnachtsgeld verwehren?

Im Arbeitsleben gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Es sieht vor, dass ranggleiche Arbeitnehmer gleich behandelt und vergütet werden. Erhalten alle Ihre Kollegen in gleicher Position Weihnachtsgeld, Sie aber nicht, gehen Sie dagegen vor. Anders sieht es aus, wenn es sachliche Gründe für die Nichtzahlung gibt. Hierzu gehören:

  • Fehlende Arbeitsleistung aus eigenem Verschulden
  • Mitarbeiter in der Probezeit oder mit kürzerer Betriebszugehörigkeit
  • Finanzielle Schwierigkeiten im Unternehmen
  • Unterschiedliche Einsatzbereiche im Betrieb

In vielen Unternehmen ist die Zahlung des 13. Monatsgehalts im Vertrag geregelt. Geht daraus hervor, dass während der Probezeit kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, gilt das als sachlicher Grund. Eine Aussetzung von Weihnachtsgeld ist bei finanziellen Problemen im Betrieb ebenso möglich. Sind Sie als einziges Betriebsmitglied betroffen, setzen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten in Verbindung.

Ich bekomme kein Weihnachtsgeld bei Krankheit – darf der Arbeitgeber das?

Sie waren krank, in Elternzeit oder Mutterschutz und Ihr Arbeitgeber hat das Weihnachtsgeld gestrichen? Das ist nur zulässig, wenn dieses Geld als Entgelt gezahlt wird. Unternehmen haben die Möglichkeit, Sondervergütungen als Entgelt gegen Leistung oder als Gratifikation zu zahlen. Ohne vertragliche Regelung gehört das Weihnachtsgeld zu den Gratifikationen und muss unabhängig vom Krankenstand ausgezahlt werden. Das trifft nur zu, wenn im Betrieb generell ein 13. Monatsgehalt gezahlt wurde und Sie als einzige Person leer ausgegangen sind.

In diesen Situationen steht Ihnen Weihnachtsgeld offiziell zu

Obwohl das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, kann sich ein Rechtsanspruch entwickeln. In folgenden Situationen muss Ihr Arbeitgeber zahlen:

  • Weihnachtsgeld wurde vertraglich zugesichert.
  • Es existiert ein Tarifvertrag inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Drei Jahre lang wurde Weihnachtsgeld stillschweigend gezahlt. Es gilt dann als "betrieblicher Usus".
  • Alle anderen Mitarbeiter erhalten Weihnachtsgeld und es gibt keine sachliche Begründung, warum Sie ausgeschlossen werden.

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder übergangen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Manchmal handelt es sich um ein Versehen. Gibt es keine Einigungsmöglichkeit aber einen Rechtsanspruch Ihrerseits, nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf.

Verwendete Quellen
  • ihk-münchen.de: "Sondervergütungen und Weihnachtsgeld"
  • anwalt.de: "Wer kann Weihnachtsgeld verlangen?"
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