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Ist eine Krankschreibung rückwirkend möglich?


Arbeitsausfall am Wochenende
Ist eine Krankschreibung rückwirkend möglich?

t-online, Jessica Jantz

22.01.2024Lesedauer: 2 Min.
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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie beim Arzt. (Quelle: zerocreatives/imago-images-bilder)
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Spätestens ab dem vierten Tag verlangt der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aber auch eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich.

Konnten Sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht früher zum Arzt, darf er Sie bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben. Eine Pflicht gibt es hierfür nicht, die Entscheidung ist Ermessenssache.

Muss der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ausstellen?

Ihr Arzt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sie bis zu drei Tage rückwirkend arbeitsunfähig zu schreiben. Es liegt im Ermessen des Arztes, einen rückdatierten Krankenschein auszustellen. Bezweifelt dieser die Arbeitsunfähigkeit, muss er kein Attest ausstellen. Eine Ausnahme gilt am Wochenende.

Beispiel: Sie arbeiten im Einzelhandel und haben am Samstag Dienst. Sie erkranken in der Nacht von Freitag auf Samstag und melden sich am Morgen krank. Suchen Sie am Montag Ihren Arzt auf, wird er Sie problemlos rückwirkend krankschreiben – vorausgesetzt, Sie sind tatsächlich erkrankt. Das Wochenende dient als Grund dafür, dass kein frühzeitiger Arztbesuch möglich war. In einer Sondersituation, zum Beispiel Wochenende und anschließender Feiertag am Montag, ist ausnahmsweise eine rückdatierte Krankmeldung für bis zu vier Tage möglich.

Darf der Arzt die rückwirkende Krankmeldung verweigern?

Suchen Sie Ihren Arzt verspätet auf und bitten um eine zurückdatierte Krankschreibung, darf er die Ausstellung unter bestimmten Umständen verweigern. Wenn Ihr Arzt das tatsächliche Vorliegen einer Erkrankung an den Tagen vor der Konsultation bezweifelt, hat er das Recht, Ihren Antrag abzulehnen. Voraussetzung ist, dass kein Wochenende zwischen Krankheitsausbruch und Arztbesuch lag.

Folgebescheinigung rückwirkend ausstellen lassen – so lange haben Sie Zeit

Wenn Sie vermuten, dass Sie vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch krank sein werden, suchen Sie spätestens am letzten Tag einen Arzt auf. Eine lückenlose Krankschreibung sichert Ihren Anspruch auf Krankengeld. In Ausnahmefällen darf Ihr Arzt auch die Folgebescheinigung bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen. Mögliche Gründe für den verzögerten Arztbesuch sind:

  • Feiertage oder Wochenende verhindern den Arztbesuch.
  • Sie sind zu krank, um den Arzt in der Praxis aufzusuchen (Durchfall, Grippe mit hohem Fieber).
  • Ihr Arzt hat seine Praxis kurzfristig für ein bis zwei Tage geschlossen.

Tipp: Fühlen Sie sich zu schwach, um Ihren Arzt am ersten Krankheitstag aufzusuchen, rufen Sie in der Praxis an. Schildern Sie das Problem und bitten Sie um ein Telefonat mit dem Arzt oder um einen Hausbesuch.

Verwendete Quellen
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