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Vermögen vor dem Pflegeheim retten: Diese Methoden schützen Ihr Geld


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Mehrere Strategien
So schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Pflegeheim


Aktualisiert am 18.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Prüfender Blick: Wer rechtzeitig handelt, kann sein Vermögen vor dem Zugriff des Pflegeheims schützen.Vergrößern des Bildes
Prüfender Blick: Wer rechtzeitig handelt, kann sein Vermögen vor dem Zugriff des Pflegeheims schützen. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)
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Hohe Kosten für Pflegeheime können das Vermögen schnell aufzehren. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie es trotz Pflegeheimaufenthalt schützen können.

Die Pflegekosten steigen und steigen. Zum 1. Januar 2024 lag die Eigenbeteiligung im ersten Jahr im Pflegeheim bei durchschnittlich 2.576 Euro im Monat – Zuschüsse bereits verrechnet. Das sind 6,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Viele Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen.

Im Ratgeber erklären wir, wann Sie zahlen müssen, was als Schonvermögen gilt und welche Strategien helfen, um Ihr Erspartes zu bewahren bzw. eine Immobilie nicht verkaufen zu müssen.

Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich ins Heim komme?

Wer in einem Pflegeheim untergebracht wird, muss einen Teil der Kosten selbst tragen. Reicht Ihr laufendes Einkommen – etwa eine Rente – dafür nicht aus, müssen auch Ihre Ersparnisse herhalten. Unter Umständen kann es sogar sein, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten müssen, um die eigene Pflege zu finanzieren.

Letzteres gilt allerdings nur, wenn Ihr Ehepartner nicht mehr in der gemeinsamen Immobilie wohnt, während Sie ins Pflegeheim kommen. Andernfalls ist das Haus oder die Wohnung vorm Zugriff des Staates geschützt.

Wie viel Erspartes darf ich haben, wenn ich ins Pflegeheim komme?

Neben einer selbst genutzten Immobilie zählt auch ein gewisser Geldbetrag zum Schonvermögen. Inzwischen liegt der für Alleinstehende bei 10.000 Euro, Ehepaare dürfen 20.000 Euro behalten. Leben noch Kinder im Haushalt, die unterhalten werden, erhöht sich der Freibetrag um weitere 500 Euro.

Laut §90 SGB XII müssen Sie auch einige Vermögensgegenstände nicht verwerten, um die Pflegeheimkosten zu zahlen. Dazu gehören:

  • Geld, mit dem Sie ein Haus kaufen oder renovieren wollen, sofern darin ein pflegebedürftiger Mensch oder ein Mensch mit Behinderung wohnt
  • Kapital und die Erträge aus einer Riester-Rente
  • Vermögen, das Sie für einen angemessenen Hausrat benötigen
  • Gegenstände, die Sie benötigen, um eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können
  • Familien- und Erbstücke, deren Verkauf eine besondere Härte bedeuten würde
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug

Darüber hinaus bleiben Ersparnisse unberührt, die Sie für Beerdigung und Grabpflege eingeplant haben. Allerdings muss der Betrag angemessen sein und in einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag angelegt sein. Um zu wissen, was als angemessen gilt, können Sie sich an dem Betrag orientieren, den das Finanzamt bei Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt: 7.500 Euro.

Wann zahlen Kinder für Pflegeheimkosten?

Reicht das übrige Ersparte nach Abzug des Schonvermögens nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu tragen, werden möglicherweise Ihre Kinder zur Kasse gebeten. Seit 2020 ist das aber nur noch dann der Fall, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vermögen der Kinder, beispielsweise eine eigene Immobilie, muss nicht für den sogenannten Elternunterhalt herhalten. Lesen Sie hier, ab welchem Nettoeinkommen Sie für Ihre Eltern zahlen müssen.

Besitzen weder Sie noch Ihre Kinder ausreichend Einnahmen, können Sie die "Hilfe zur Pflege" beantragen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert.

Wie kann ich mein Vermögen schützen?

Sollten Sie mehr Vermögen besitzen, als die Regelungen zum Schonvermögen vorsehen, kann es sinnvoll sein, etwas davon auf Angehörige zu übertragen. Das gilt insbesondere für Immobilien, in denen kein Ehepartner mehr wohnt, wenn Sie ins Pflegeheim kommen. Doch Achtung: Der Staat kann Schenkungen bis zu zehn Jahre nach der Übertragung zurückfordern, um die Pflegekosten zu decken (§ 534 BGB). Planen Sie eine solche Schenkung also frühzeitig. Wie viel Schenkungssteuer dabei anfällt, lesen Sie hier.

Das Sozialamt kann allerdings nicht auf Geschenke zugreifen, die die beschenkte Person nicht mehr hat oder bei denen es sich um sogenannte Anstandsschenkungen handelte, etwa zur Geburt oder zur Hochzeit. Auch wenn der Beschenkte das Geld eingesetzt hat, um seine Lebensführung finanzieren zu können, muss es in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Neben der rechtzeitigen Vermögensübertragung per Schenkung kann es auch eine Überlegung wert sein, eine Stiftung oder Treuhandverwaltung zu gründen, um Geld vor dem Zugriff des Pflegeheims zu schützen. Das funktioniert bereits ab einem Vermögen von 10.000 Euro. Allerdings entstehen Ihnen Gründungs- und Verwaltungskosten.

Wie kann ich sonst noch vorsorgen?

Sinnvoll kann auch eine private Pflegezusatzversicherung sein, um das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Denn die reduziert die Kosten fürs Pflegeheim deutlich, wodurch Ihnen wiederum mehr Vermögen übrig bleibt. Bei einem frühen Vertragsabschluss sind zudem günstigere Beiträge möglich.

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