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Steuern und Abgaben
Was wird von der Rente abgezogen?


11.10.2024 - 16:18 UhrLesedauer: 2 Min.
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Rentnerin sichtet Dokumente (Symbolbild): Auch Rentner zahlen bestimmte Sozialbeiträge.Vergrößern des Bildes
Rentnerin sichtet Dokumente (Symbolbild): Auch Rentner zahlen bestimmte Sozialbeiträge. (Quelle: JackF/getty-images-bilder)

Die Renteninformation zeigt Ihnen, mit wie viel Rente Sie rechnen können. Bei den Beträgen handelt es sich jedoch um Bruttowerte. Was geht noch ab?

Mit dem Renteneintritt ändert sich für die meisten ihre finanzielle Lage. Wer nicht zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat oder betrieblich vorgesorgt hat, muss mit weniger Geld auskommen als während des Erwerbslebens. Von der Rente gehen zwar weniger Sozialbeiträge ab, aber komplett abgabenfrei ist sie nicht. Auch Steuern können noch anfallen. Wir zeigen Ihnen, was von der Rente abgezogen wird.

Rente: Welche Sozialbeiträge werden abgezogen?

Wichtige Posten bei den Rentenabzügen sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Besteht für Sie Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, werden die Beiträge dafür direkt von Ihrer Bruttorente abgezogen.

  • Krankenversicherung: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Beitragssatz, der derzeit bei 14,6 Prozent liegt (Stand 2024). Rentner und Rentenversicherung teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Von Ihrer Rente gehen also 7,3 Prozent für die Krankenversicherung der Rentner ab. Außerdem fällt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse an. Auch hier beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.
  • Pflegeversicherung: Hier beträgt der Beitragssatz derzeit 3,4 Prozent, wenn Sie ein Kind haben. Kinderlose zahlen 4 Prozent an die Pflegeversicherung der Rentner. Lesen Sie hier, wer in der Pflegeversicherung als kinderlos gilt. Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentner in voller Höhe selbst.

Gut zu wissen

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigenständige Krankenkasse. Sie bezeichnet nur einen Status: Wer eine gesetzliche Rente bekommt und vorher eine bestimmte Zeit gesetzlich krankenversichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Ihre Krankenkasse können Rentner genauso frei wählen wie Beschäftigte.

Sind Sie privat krankenversichert, zahlen Sie jeden Monat einen einkommensunabhängigen Beitrag an Ihren Versicherer. Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach den vereinbarten Leistungen und Ihrem Gesundheitszustand. Ihren Beitrag überweisen Sie selbst an Ihren Krankenversicherer.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt privat versicherten Rentnern auf Antrag einen Beitragszuschuss, den sie Ihnen zusammen mit der Rente überweist. Gleiches gilt für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner. Der Zuschuss ist auf die Hälfte Ihres tatsächlich gezahlten Beitrags begrenzt.

Privat krankenversicherte Rentner müssen sich selbst um eine separate Pflegeversicherung bemühen. Einen Zuschuss gibt es dabei nicht.

Beiträge zur Rentenversicherung selbst und zur Arbeitslosenversicherung fallen auf die Rente nicht an.

Werden von der Rente Steuern abgezogen?

Seit 2005 wird ein immer größerer Prozentsatz der gesetzlichen Bruttorente steuerpflichtig. Dieser hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Wer beispielsweise 2023 erstmals Rente bezogen hat, muss auf 82,5 Prozent seiner Rente Einkommensteuer zahlen. Gehen Sie hingegen erst 2058 in Rente, werden 100 Prozent davon steuerpflichtig sein.

Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungswerke. Die Tatsache, dass grundsätzlich eine Steuerpflicht besteht, bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Das hängt davon ab, wie hoch Ihre Einkünfte insgesamt sind und was Sie noch an Ausgaben absetzen können. Lesen Sie hier, ab wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

Zahle ich als Rentner Kirchensteuer?

Wird für Sie Einkommensteuer fällig und sind Sie Mitglied der Kirche, zahlen Sie auch als Rentner zusätzlich noch 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer. Müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen, fällt auch keine Kirchensteuer an. Einkommen- und Kirchensteuer wird – anders als bei Arbeitnehmern – nicht schon von den Bruttoeinnahmen abgezogen. Sie zahlen Sie erst nach Abgabe einer Steuererklärung per Überweisung ans Finanzamt.

Verwendete Quellen
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