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Auslandsrente: Müssen Sie Krankenkassenbeiträge zahlen?


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Rentenfrage
Muss ich Krankenkassenbeiträge auf eine Auslandsrente zahlen?


Aktualisiert am 18.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Rentnerpaar sichtet Dokumente: Renten sind in der Krankenversicherung beitragspflichtig – gilt das auch für Bezüge aus dem Ausland?Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar sichtet Dokumente: Renten sind in der Krankenversicherung beitragspflichtig – gilt das auch für Bezüge aus dem Ausland? (Quelle: whyframestudio/getty-images-bilder)
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Jeden Samstag beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Sind ausländische Renten beitragspflichtig?

Auch Rentner zahlen in Deutschland Krankenkassenbeiträge. Doch was gilt für den Bezug von Renten aus dem Ausland? Das fragt sich ein t-online-Leser, dessen Krankenversicherung nun rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre Beiträge auf seine ausländische Rente verlangt. Er möchte wissen: "Ist das rechtens? Und wenn ja, kann ich von den Abgaben auf die ausländische Rente befreit werden?" Er beziehe insgesamt lediglich 360 Euro Rente.

"Renten von ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern zählen ebenfalls zu Ihrem Gesamteinkommen und sind damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Stellt die Krankenkasse fest, dass eine Beitragserhebung aus diesem Einkommen bisher nicht erfolgte, ist eine Forderung für das laufende und die davorliegenden vier Jahre gesetzlich möglich. Ihre Krankenkasse hat demnach rechtens gehandelt."

Rentner in der Mitteilungspflicht

Auf Ihre ausländische Rente zahlen Sie laut der Expertin den halben allgemeinen Beitragssatz, also 7,3 Prozent, sowie die Hälfte des von Ihrer Krankenkasse festgesetzten Zusatzbeitrags. Grundsätzlich sei jeder Rentner verpflichtet, den Bezug, die Höhe und Veränderungen einer ausländischen Rente seiner Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen. Zudem müssten Sie geeignete Unterlagen vorlegen, zum Beispiel einen Rentenbescheid.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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