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1958 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?


Ruhestand
Jahrgang 1958: Wann können Sie in Rente gehen?

t-online, Görkem Uludüz

Aktualisiert am 15.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ältere Frau erledigt ihre Finanzen (Symbolbild): Rentner sind grundsätzlich steuerpflichtig.Vergrößern des Bildes
Wollen Sie früher in Rente gehen als gesetzlich vorgesehen, ist eine vorausschauende Planung das A und O. (Quelle: Moyo Studio/getty-images-bilder)

Für den Jahrgang 1958 rückt der Eintritt in den Ruhestand immer näher. Zeit, einen Blick auf die Regelungen zu werfen.

Im Jahrgang 1958 geboren, denken Sie inzwischen vielleicht schon sehnsuchtsvoll an den Ruhestand. Mit der Rentenreform von 2012 hat sich das Rentensystem stark verändert. Eine Sondierung von Renteneintrittsalter, Sonderregelungen für bestimmte Versicherungsgruppen und die Auswirkungen von vorgezogenen Renten auf Ihre zukünftigen Bezüge schafft Durchblick.

Renteneintrittsalter in Deutschland: Eine Einführung

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben. Je nach Geburtsjahr und Anzahl der Versicherungsjahre beginnt der Ruhestand zu einem anderen Zeitpunkt. Damit soll die finanzielle Stabilität des Rentensystems gesichert werden. Lesen Sie hier, wann Sie abschlagsfrei in Rente gehen können.

Jedoch muss nicht jeder bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten. Es gibt diverse Sonderregelungen und Möglichkeiten, die Pension vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Ob durch langjährige Versicherung, Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit – verschiedene Faktoren können Ihnen ermöglichen, früher in den Ruhestand zu gehen.

Jahrgang 1958: Ab wann kann ich in Rente gehen?

Insofern Sie sich nicht bereits verfrüht in den Ruhestand verabschiedet haben, liegt der reguläre Renteneintritt nicht mehr weit entfernt.

Für den Jahrgang 1958 wird das Renteneintrittsalter um zwölf Monate auf 66 Jahre angehoben – sind Sie 1958 geboren, können Sie also 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dieses Datum beeinflussen können.

Vor dem Termin oder danach in Rente gehen

Sie können früher in den Ruhestand gehen, allerdings auch länger arbeiten. Ein früherer Rentenbeginn führt in der Regel zu Abschlägen und somit zu niedrigeren monatlichen Bezügen. Lesen Sie hier, wer vorzeitig in Rente gehen kann, ohne Ansprüche einzubüßen.

Andererseits können Sie durch längeres Arbeiten Ihre Rentenansprüche erhöhen. Teilweise lohnt es sich sogar, Frührente mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Mehr dazu lesen hier.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze Gedanken über Ihre Rente machen, um bestmöglich zu profitieren. Ihre Gesundheit, finanzielle Situation und persönlichen Lebensziele sollten in Ihre Entscheidung einfließen. Hilfreich kann hier eine Beratung durch Rentenexperten sein, die Sie dabei unterstützen, die beste Entscheidung zu treffen.

Verwendete Quellen
  • Deutsche Rentenversicherung: "Wann kann ich in Rente gehen?"
  • Eigene Recherche
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