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Versorgungsausgleich nach dem Tod des Ex-Partners anpassen? So geht es


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Rentenfrage
Ex-Partner stirbt – kann jeder Rentenpunkte zurückbekommen?


Aktualisiert am 01.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentner sichtet seine Post (Symbolbild): Rentenpunkte, die Sie an Ihren geschiedenen Partner abgetreten haben, können Sie sich unter Umständen zurückholen.Vergrößern des Bildes
Rentner sichtet seine Post (Symbolbild): Rentenpunkte, die Sie an Ihren geschiedenen Partner abgetreten haben, können Sie sich unter Umständen zurückholen. (Quelle: DGLimages/getty-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: Lässt sich der Versorgungsausgleich nach dem Tod des Ex-Partners für jeden anpassen?

Lassen Sie sich scheiden, werden Ihre Ansprüche auf eine Altersversorgung, die Sie während der Ehe erworbenen haben, gerecht aufgeteilt. Dazu führt das Familiengericht den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Es gibt aber eine Möglichkeit, abgegebene Rentenpunkte wieder zurückzuholen – und so eine ungekürzte Rente ausgezahlt zu bekommen.

"Stirbt der frühere Ehepartner und hat selbst höchstens 36 Monate Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten, können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Dabei wird Ihr Rentenanrecht nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt."

Versorgungsausgleich bei Berufssoldaten

Doch gilt das für jeden? Diese Frage stellt sich ein t-online-Leser, der als ehemaliger Berufssoldat über die Wehrbereichsverwaltung besoldet wurde. Für ihn gilt: Er ist während seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr zwar nicht rentenversichert, wird jedoch nach dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Bund übernimmt dann die Beiträge in voller Höhe.

Diese nachträgliche Absicherung wird dann beim Versorgungsausgleich berücksichtigt – und er könnte eine Anpassung wegen Tod bei der Wehrbereichsverwaltung beantragen. "Über die Anpassung wegen Tod entscheidet auf Antrag der jeweilige Versorgungsträger, bei dem das gekürzte Anrecht besteht", erklärt Braubach. "Ist ein gekürztes Anrecht auch bei einem anderen Versorgungsträger vorhanden, müssen Sie dort die Anpassung gesondert beantragen." Lesen Sie hier, welche Rentenanwartschaften alle unter den Versorgungsausgleich fallen.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Doch Vorsicht: Es ist möglich, dass nicht nur die Kürzung wegfällt. "Bei einem Hin-und-Her-Ausgleich von Anrechten aus verschiedenen Regelsicherungssystemen erlöschen auch die Gutschriften, die Sie im Versorgungsausgleich aus Regelsicherungssystemen erhalten haben", so die Expertin weiter.

Sie sollten also darauf achten, welche Ansprüche Sie außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wegen des Versorgungsausgleichs erworben haben. Einen Antrag sollten Betroffene demnach nur stellen, wenn ihr Einkommen dadurch insgesamt steigt.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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