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Versorgungsausgleich: Ex-Frau heiratet – Gibt es Rentenpunkte zurück?


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Rentenfrage
Bekomme ich Rentenpunkte zurück, wenn meine Ex-Frau heiratet?


Aktualisiert am 05.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Mann prüft seine Finanzen (Symbolbild): Bei einer Scheidung werden Rentenpunkte unter den Partnern aufgeteilt.Vergrößern des Bildes
Mann prüft seine Finanzen (Symbolbild): Bei einer Scheidung werden Rentenpunkte unter den Partnern aufgeteilt. (Quelle: Inside Creative House)
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Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Meine Ex-Frau hat wieder geheiratet. Bekomme ich Rentenpunkte zurück?

Wird eine Ehe geschieden, kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Dadurch sollen beide Partner mit gleich vielen Rentenanwartschaften die Ehe verlassen. Hintergrund ist, dass diese als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet werden und den Partnern damit zu gleichen Teilen gehören.

Doch was passiert, wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann erneut heiraten? Bekommt derjenige, dessen Rente durch den Versorgungsausgleich gesunken ist, die abgetretenen Rentenpunkte wieder zurück? Das fragt sich ein t-online-Leser, dessen Ehe 1970 in der DDR geschlossen und 2003 nach bundesrepublikanischem Recht geschieden wurde.

Versorgungsausgleich und erneute Heirat

"Der bei Ihnen durchgeführte Versorgungsausgleich gleicht die während Ihrer Ehezeit erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche aus. Heiratet einer von beiden wieder, wirkt sich dies daher nicht auf den durchgeführten Versorgungsausgleich aus", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Das gilt selbst dann, wenn der gleiche Ehepartner erneut geehelicht wird." Lesen Sie hier mehr dazu, wie der Versorgungsausgleich funktioniert.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an wirtschaft-finanzen@stroeer.de.

Anders sieht es aus, wenn der Ex-Partner stirbt und selbst höchstens 36 Monate lang Rente aus den Anrechten erhalten hat, die er mit dem Versorgungsausgleich erworben hatte. "Dann können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen", erklärt Sennewald. "Dabei wird Ihr Rentenanrecht nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt."

Über die Anpassung wegen Tod entscheidet der Rentenversicherungsträger oder der Versorgungsträger, bei dem das gekürzte Anrecht besteht. Gibt es mehrere Versorgungsträger, bei denen Ihre Rente gekürzt wurde, müssen Sie auch mehrere Anträge stellen. Mehr zur Anpassung wegen Todes lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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