Stromerzeugung Kartellamt stuft RWE als marktbeherrschend ein
Der Energieerzeuger RWE beherrscht den Strommarkt. Zu diesem Urteil kommt das Bundeskartellamt. Mit dieser Einstufung gehen schärfere Verhaltenskontrollen für das Unternehmen einher.
Das Bundeskartellamt geht in seiner neuesten Analyse der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Stromerzeugungsmarkt davon aus, dass der Energieerzeuger RWE eine marktbeherrschende Stellung innehat. 2021 sei durch eine wieder erhöhte Stromnachfrage, erste Kraftwerksabschaltungen im Zuge des Kohleausstiegs und eine vergleichsweise niedrige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien gekennzeichnet gewesen.
"Dadurch wurde der Kraftwerkspark des unverändert größten Stromerzeugers RWE erwartungsgemäß in einer deutlich größeren Anzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut einer Mitteilung am Donnerstag. "Nach unseren Ermittlungen liegt RWE damit über der Schwelle für eine marktbeherrschende Stellung."
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Damit unterliege RWE einer verschärften Verhaltenskontrolle bei der Steuerung seiner Kraftwerke, erklärte ein Sprecher. "RWE muss darauf achten, dass sie ihre Kraftwerke jetzt nicht so steuern und betreiben, dass sie ihre Marktposition missbräuchlich ausnutzen." Derzeit bestehe aber kein Anfangsverdacht für einen Missbrauch, betonte der Sprecher.
RWE: Nicht für Rahmenbedingungen verantwortlich
RWE wies die Einschätzung des Kartellamts zurück. RWE sei für die Umstände und das Marktumfeld, die zu der angeblich erlangten marktbeherrschenden Stellung geführt haben, nicht verantwortlich, erklärte das Unternehmen. So hätten sich die in Deutschland insgesamt zur Verfügung stehenden konventionellen Kapazitäten aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen wie Kohle- und Kernenergieausstieg erheblich verringert.
RWE habe keine neuen konventionellen Kapazitäten errichtet. Im Gegenteil lege man im Zeitraum 2020 bis 2022 Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von mehr als 7.000 Megawatt still. RWE warf der Behörde außerdem methodische Mängel vor. So habe das Bundeskartellamt ausländischen Wettbewerbsdruck in seiner Analyse nur unzureichend berücksichtigt.
- Nachrichtenagentur dpa