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Diesel-Skandal: Vergleich geplatzt – Dieselkunden können hoffen


Diesel-Skandal
VW-Dieselkunden sollen trotz geplatzten Vergleichs Geld bekommen

Von afp, dpa-afx
Aktualisiert am 14.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Musterfeststellungsklage gegen VW: Für die geplatzten Verhandlungen sollen die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte der Grund sein.Vergrößern des Bildes
Musterfeststellungsklage gegen VW: Für die geplatzten Verhandlungen sollen die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte der Grund sein. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)

Nach langem Zögern hatte sich Volkswagen kurz nach dem Jahreswechsel zu Vergleichsgesprächen mit Verbraucherschützern bei der Diesel-Musterklage bereit erklärt. Zwar sind die Verhandlungen gescheitert, aber VW will den klagenden Dieselkunden trotzdem eine Entschädigung zahlen.

Volkswagen will den klagenden Dieselkunden trotz des geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden.

Das teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit. Über den Schritt des Konzerns hatte zuvor auch das digitale Wirtschaftsmagazin "Business Insider" berichtet. Nähere Angaben wurden nicht gemacht.

Zuvor hatte der Konzern am Freitag mitgeteilt, dass die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen der Grund für das Scheitern sein soll. Darüber hatte die Funke-Mediengruppe berichtet.

Der vzbv vertritt im Verfahren um die Musterfeststellungsklage zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen.

Anwälte bestanden auf Pauschalzahlung

VW zufolge hatte es eigentlich schon eine Einigung gegeben. Demnach wurde eine Vergleichssumme "in einer Größenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro erzielt", wie es hieß. "Diese faire Lösung für die Kunden scheiterte nur daran, dass die Prozessanwälte des vzbv bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden."

Der Autokonzern erklärte, es hätten keine "ausreichend konkreten Nachweise" vorgelegen, welche Leistungen der vzbv-Anwälte mit der geforderten Summe abgerechnet werden sollten. "Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch unmöglich." Man bedaure dies und werde nun im Vorstand über die weiteren Schritte beraten.

Anfang Januar hatten VW und vzbv erklärt, über einen außergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das "gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden". Lange hatte VW dies skeptisch gesehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa-AFX
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