Günstigen Versorger finden Gaspreiserhöhung – Worauf beim Anbieterwechsel zu achten ist
Fast die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt mit Erdgas. Nach lange stabilen Preisen kommen auf viele Gaskunden im nächsten Jahr höhere Preise zu. Durch einen Anbieterwechsel können Verbraucher viel Geld sparen.
Zahlreiche Grundversorger haben bereits angekündigt, im kommenden Jahr an der Preisschraube zu drehen. Gaskunden müssen das nicht kommentarlos hinnehmen. Sie haben ein Recht auf Kündigung. In vielen Fällen lässt sich durch einen Anbieterwechsel Geld sparen. Die Tarife sollten allerdings genau unter die Lupe genommen werden.
Wie groß ist die Auswahl an Gasanbietern?
Der Erdgasmarkt hat sich seit der Liberalisierung im Jahr 1998 grundlegend gewandelt. Heute gibt es bundesweit mehr als 900 Anbieter, die regional und überregional Erdgas vertreiben. In jedem Postleitzahlengebiet gibt es im Schnitt rund 90 Anbieter.
Wie finde ich den günstigsten Gasanbieter?
Zum Beispiel über Preisvergleichsrechner. Dort geben Nutzer ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden und ihre Postleitzahl ein und erhalten eine Liste mit den günstigsten Anbietern. Wenn auf der Gasrechnung der Verbrauch nur in Kubikmetern angegeben ist, kann dieser Wert mit 9,2 multipliziert werden, um einen annähernden Wert in Kilowattstunden zu erhalten.
Worauf sollte beim Preisvergleich geachtet werden?
Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Angebote von Vergleichsrechnern auch Schwächen haben: Die Betreiber finanzieren sich unter anderem durch Provisionen von Gasanbietern. Verbraucherschützer raten Nutzern, die Voreinstellungen zu kontrollieren und die angebotenen Vorschläge kritisch zu überprüfen, um die besten und langfristig günstigsten Tarife zu finden.
Was zeichnet einen guten und fairen Tarif aus?
Verbraucherschützer empfehlen unter anderem Tarife mit einer mindestens zwölfmonatigen beziehungsweise über die gesamte Laufzeit reichenden Preisgarantie. Die Erstvertragslaufzeit sollte demnach nicht mehr als zwei Jahre dauern, die Kündigungsfrist dagegen bei maximal sechs Wochen liegen. Meiden sollten Kunden sogenannte Pakettarife über eine bestimmte Gasliefermenge. Bei niedrigerem Verbrauch gibt es dabei kein Geld zurück.
Und was ist mit einem Neukundenbonus?
Als ungünstig werten Verbraucherschützer darüber hinaus Tarife mit Neukundenboni. Solche einmaligen Wechselprämien werden nur unter bestimmten Umständen und manchmal gar nicht ausgezahlt. Sie lassen den Tarif aber im Vergleich billiger aussehen, als er mit Blick auf den Gaspreis tatsächlich ist. Bei der Einstellung der Suchoption sollten solche Angebote ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Tarife mit Vorkasse. Sie können ein Hinweis auf unseriöse Geschäftsmodelle von Billiganbietern sein. Bei Insolvenz ist das Geld oft weg.
Wie funktioniert der Wechsel?
Der neue Anbieter übernimmt nach Vertragsabschluss in der Regel kostenlos die Abwicklung. Dafür fragt er beim neuen Kunden dessen persönliche Daten sowie zum Beispiel die Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Nummer des Gaszählers ab. Teils empfiehlt es sich, den Stand des Anbieterwechsels zwischenzeitlich beim alten Versorger zu überprüfen.
Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?
Das hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Wer noch nie gewechselt hat und noch in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ansonsten steht die Kündigungsfrist im Vertrag. Bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis die Wechselformalitäten abgeschlossen sind.
- Knapperes Angebot: Gaspreise in Deutschland steigen deutlich
- Was Kunden jetzt tun können: Strom wird 2019 deutlich teurer
- Energie sparen: Tipps zum Heizkosten senken
Kann ich plötzlich ohne Gas dastehen?
Nein, auch bei Problemen während des Wechsels oder bei einer plötzlichen Pleite des neuen Anbieters kann das nicht passieren. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte in seinem Gebiet mit Energie zu versorgen – auch wenn er nicht mehr deren Vertragspartner ist. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen.
- AFP