Mietrecht Mieter müssen bei Auszug alle Schlüssel zurückgeben
Berlin (dpa/tmn) - Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus, muss er dem Vermieter bei Wohnungsübergabe alle vorhandenen Schlüssel zurückgeben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Davon umfasst sind auch nachgemachte Schlüssel oder solche, die über die angegebene Menge im Mietvertrag hinausgehen. Der Mieter darf nach Wohnungsübergabe keine Schlüssel behalten.
Grundsätzlich ist im Mietvertrag festgehalten, wie viele Schlüssel dem Mieter zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Mieter mehr Schlüssel benötigen, kann der diese jedoch nachmachen lassen. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat der Mieter nicht. Bei der Wohnungsrückgabe nach Ende des Mietverhältnisses müssen auch die nachgemachten Schlüssel dem Vermieter übergeben werden.
Sollte der Mieter die Schlüssel wissentlich behalten, ist die Wohnungsübergabe nicht ordnungsgemäß erfolgt. Im schlimmsten Fall schuldet der Mieter dem Vermieter dann sogar eine Entschädigung für die verspätete Übergabe. Vernichtet er die nachgemachten Schlüssel nachweislich, genügt dies.