Hausfrieden gestört Kündigung trotz Psycho-Störung zulässig
Psychische Krankheit schützt nicht vor Rauswurf: Stören Mieter den Hausfrieden, müssen sie mit einer Kündigung ihrer Wohnung rechnen. Wüste Beleidigungen wie "Schlampe" und Drohungen à la "Ich schlage dich tot" müssen die Nachbarn nicht hinnehmen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Az.: 7 C 148/12).
Beschimpfungen müssen nicht akzeptiert werden
Auf das Urteil macht die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin aufmerksam. Demnach gilt die Regelung selbst dann, wenn dem störenden Mieter eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie attestiert wurde und dieser unter Betreuung steht. Auch in diesem Fall müssen andere Mieter die heftigen Ausfälle nicht dulden.
Attest bescheinigt psychische Störung
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seine Nachbarn immer wieder massiv beschimpft. Kraftausdrücke wie "blöde Kuh" wurden von verbalen Bedrohungen wie "Köpfe abhacken" begleitet. Die Nachbarn beschwerten sich beim Vermieter, der den Mann abmahnte. Da das ohne Wirkung blieb, kündigte der Vermieter. Der Mieter wollte das nicht hinnehmen und berief sich zu seiner Verteidigung auf ein Gutachten, das ihm eine psychische Störung attestierte.
Krankheit spielt keine Rolle
Ohne Erfolg: Die Richter gaben der Räumungsklage statt. Die Störungen des Hausfriedens seien so nachhaltig, dass der Rauswurf gerechtfertigt sei. Die Mitbewohner hätten das Verhalten des Mannes seit Jahren ertragen müssen. Die empfindlichen Einbußen an Lebensqualität sei ihnen nicht weiter zuzumuten. Dass der Mieter aufgrund seiner Krankheit schuldunfähig sei, spiele hier keine Rolle.