Mieter Ex-Vermieter darf vergessene Sachen nicht sofort wegwerfen
Vergisst ein ehemaliger Mieter etwas in der alten Wohnung, darf der Vermieter die Gegenstände nicht einfach wegwerfen. Eine vermüllte Wohnung darf allerdings in Rechnung gestellt werden. Das müssen Sie bei Hinterlassenschaften beachten.
Im Chaos und der Hektik eines Umzugs wird schon mal etwas in der alten Wohnung, der Garage oder im Keller vergessen. Das darf der Vermieter nicht einfach wegwerfen, erläuterte Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München. Je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände müsse das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahrt werden.
Klare Ansage an den Ex-Mieter wichtig
Um ein Haftungsrisiko auszuschließen, sollte der Vermieter in dieser Zeit den Mieter auffordern, seine Sachen abzuholen. Der Vermieter sollte zudem die Beseitigung ankündigen und den Wert der zurückgelassenen Gegenstände schätzen. Müll und wertlose Dinge könne der Vermieter jedoch immer auf Kosten des Mieters durch den Sperrmüll wegbringen lassen.
Ist die Wohnung noch so vollgestellt, dass sie nicht weitervermietet werden kann, kann der Vermieter den Angaben zufolge von seinem früheren Mieter eine Nutzungsentschädigung fordern.