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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Immobilienmarkt Das sind die Tricks der Immobilienmakler
"Liebhaberobjekt", "absolutes Schnäppchen": Wer ein neues Zuhause sucht, kann oft ein Lied von in höchsten Tönen angepriesenen Immobilien singen, die sich dann als Flop erweisen. Die Angebote der Makler klingen häufig äußerst verlockend, doch drohen böse Überraschungen. Wir erläutern Ihnen, was hinter dem Code der Makler steckt.
Finger weg von "Liebhaberobjekten"
Vorsicht ist etwa bei "Liebhaberobjekten" geboten. Laut den Immobilienexperten der ING-DiBa sind solche Objekte meist stark sanierungsbedürtig - und können zur Kostenfalle für den neuen Besitzer werden. Interessenten, die in absehbarer Zeit in ihr neues Heim einziehen wollen, sollten von einer "Immobilie mit viel Entwicklungspotenzial" besser die Finger lassen. Denn die entpuppt sich den Immobilienprofis zufolge unter Umständen als Baustelle, die sich noch über Jahre hinziehen kann.
Vorsicht bei Schnäppchenangeboten
Und Makler, die Sparfüchse unter ihren Kunden mit vermeintlichen "Schnäppchen" locken, wollen damit meist einfach nur einen Ladenhüter an den Mann oder die Frau bringen. Deshalb wird einer Immobilie an einer stark befahrenen Straße auch gern das zweifelhafte Prädikat "zentrale, verkehrsgünstige Lage" verliehen.
Auch wenn der Wohnungsvermittler die "individuelle Gestaltung" eines Angebots hervorhebt, ist das kein Grund für Euphorie. Die Immobilie sei dann wahrscheinlich schlichtweg ungünstig geschnitten - und im Fall von Wohneigentum später schwer weiterzuverkaufen, warnen die ING-DiBa-Fachleute.
Falle für Gartenfreunde
Vor einem "Biotop im Garten" sollten Immobiliensuchende ebenfalls zurückschrecken - es handelt sich demnach oft um einen übelriechenden Schlammtümpel. Immobiliensuchende, die sich eine gute Verkehrsanbindung wünschen, sollten bei einem Objekt, das "nur wenige Autominuten von der City entfernt" liegt, misstrauisch werden. Entscheidend dabei ist nach den Angaben der Hinweis auf das Auto - da es dort offenbar wenige oder gar keine Bahn- und Busanbindungen gibt.
Auf die Aussagen in Makleranzeigen sollten sich Verbraucher auf Wohnungssuche also grundsätzlich nicht verlassen. Die Angaben darin sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt grundsätzlich nicht bindend. In dem Prozess stritten Mieter und Vermieter um die Wohnfläche einer Wohnung. Die Richter entschieden: "Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einer Annonce genügt nicht, wenn im Mietvertrag kein Hinweis auf die Wohnungsgröße enthalten ist."
Umfeld vorab auskundschaften
Skepsis ist also angebracht. Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt, vorab zumindest schon einmal die Lage und das Umfeld der angebotenen Immobilie zu erkunden. So zeigt sich schnell, ob diese den Angaben des Maklers entspricht. "Bei der Besichtigung sollte man einen Architekten, Bauingenieur oder Sachverständigen mitnehmen, der die Substanz des Gebäudes überprüft", sagte Stefan Walter, Geschäftsführer des Verbands, der "Rheinischen Post".
An stark frequentierten Straßen sei etwa eine ausreichende Isolierung der Fenster wichtig, in Altbauten sollten besonders Heizung und Elektrik überprüft werden. Und ein Grundriss der Wohnung könne helfen, die tatsächliche Nutzfläche festzustellen, erklärte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund der Zeitung.