Immobilienmarkt Strompreis-Garantie gilt nicht immer
Mit einer Strompreis-Garantie des Versorgers können sich Verbraucher meist nicht hundertprozentig vor steigenden Stromkosten schützen. Denn oft gilt die Garantie nur für den reinen Strompreis. Ändern sich Abgaben und Steuern, muss der Kunde dennoch den neuen Preis bezahlen.
Viele Anbieter halten sich ausdrücklich offen, etwa die steigende EEG-Umlage für den Ökostrom oder eine eventuell steigende Mehrwertsteuer direkt auf die Kunden abwälzen zu können. Jedoch finden sich auch Preisgarantien, die tatsächlich den kompletten Strompreis pro Kilowattstunde bis zu einem bestimmten Datum einfrieren. Diese Garantie bezahlen die Kunden dann in der Regel aber auch mit einem Tarif, der nicht zu den allergünstigsten gehört.
Der Wert einer Strompreis-Garantie
Stromkunden müssen also entscheiden, was ihnen ein fester Strompreis für eine gewisse Zeit wert ist. Die Basis für diese Entscheidung ist die Erwartung über die künftige Entwicklung der Stromkosten. Wenn die Preisgarantie dann eines Tages abläuft, meist nach längstens zwölf Monaten, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Versorger Erhöhungen nachholt, wenn zwischenzeitlich seine Kosten und die sonstigen Gebühren gestiegen sind.
Bei jeder Preiserhöhung haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Bekanntgabe, auch wenn der Versorger darauf nicht extra hinweist. Sie können sich dann einen günstigeren Stromanbieter suchen und dorthin wechseln. Da der Wechsel oft nicht innerhalb der relativen kurzen Frist abgewickelt werden kann, landen die Kunden dann jedoch vorübergehend im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers, der relativ teuer ist.
Stromfluss wird nie unterbrochen
Dies muss bei der möglichen Preisersparnis bei einem Wechsel berücksichtigt werden. Zumindest kann eines nicht passieren: Dass beim Hin- und Herwechseln zwischen Anbietern plötzlich gar kein Strom mehr geliefert wird.