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Für den Notfall: Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?


Für den Notfall
Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

Von dpa
04.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Ohne Zustimmung des Mieters darf ein Vermieter keinen Schlüssel zur Wohnung zurückhalten.Vergrößern des Bildes
Ohne Zustimmung des Mieters darf ein Vermieter keinen Schlüssel zur Wohnung zurückhalten. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Beziehen Mieterinnen und Mieter eine neue Wohnung, ist manchmal nicht ganz klar: Hat der Vermieter jetzt alle Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung ausgehändigt? Oder ist ein Ersatzschlüssel in dessen Besitz verblieben? Die Rechtslage dazu ist absolut eindeutig.

"Der Mieter muss alle beim Vermieter vorhandenen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommen", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Ohne Erlaubnis des Mieters dürfe der Vermieter in keinem Fall einen Ersatzschlüssel zurückhalten.

Im Notfall: Vermieter muss Zutritt haben

Aber: Der Mieter habe dafür Sorge zu tragen, dass Vermieter oder Hausmeister im Notfall die Wohnung betreten können, sagt Hartmann. Der klassische Notfall ist etwa ein Wasserrohrbruch, denkbar sind auch Szenarien wie eine leckende Gasleitung oder ein beim Sturm geborstenes Fenster.

Dennoch müssen Mieterinnen oder Mieter dem Vermieter nicht zwingend einen Schlüssel überlassen. "Es reicht aus, wenn der Mieter während eines Urlaubs zum Beispiel einem Nachbarn oder in der Nähe wohnenden Bekannten einen Schlüssel überlässt und dem Vermieter dies mitteilt", so Hartmann.

Schlüsselüberlassung kann widerrufen werden

Angesicht vielerorts angespannter Wohnungsmärkte kann es aber ungünstig sein, sich gleich zu Beginn des Mietverhältnisses mit dem Vermieter zu überwerfen. Eine Alternative ist es, dem Vermieter den Schlüssel zunächst zu überlassen, um sich nicht von vornherein aus dem Kreis potenzieller Mieter auszuschließen.

Die Vereinbarung kann man später rückgängig machen, sagt Hartmann: "Das Überlassen eines Wohnungsschlüssels an den Vermieter ist nach der Rechtsprechung jederzeit widerruflich."

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