Zuschuss für Solaranlage EEG-Einspeisevergütung fällt weg
Stuttgart (dpa/tmn) - Wer im Zuge einer energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher. Grundlage ist die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Bedingung für die Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Förderung gibt es. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.
Einspeisevergütung fällt weg
Wichtig zu beachten: Nutzen Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch die monatliche Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weg. Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür eine Vergütung.
Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG ist aber nicht immer gewinnbringender. Das ist erst der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Eine Faustregel: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.
Experten können bei Entscheidung helfen
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten bei der Entscheidungsfindung daher Fachleute zurate ziehen. Qualifizierte Gebäudeenergieberater können beurteilen, ob sich im Einzelfall eher die Einspeisevergütung oder die BEG-Förderung lohnt.