Übergangsfrist läuft ab Gebäudeenergiegesetz bringt neue Regeln für Energieausweise
Berlin (dpa/tmn) - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Damit wird unter anderem die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt. Für Energieausweise von Bestandsbauten läuft damit bald eine Übergangsfrist ab. Das berichtet die Zeitschrift "Haus & Grund" (Januar 2021).
Nach dem neuen GEG erhalten Energieausweise künftig zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen. Ab dem 1. Mai 2021 müssen zusätzlich die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes angegeben werden.
Bis zum Stichtag sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, noch nach den Vorschriften der EnEV auszustellen.