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Risiko unkalkulierbarer Folgekosten beim Hausbau vermeiden


Baubeschreibung
Risiko unkalkulierbarer Folgekosten beim Hausbau vermeiden

Von dpa, sm

Aktualisiert am 24.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Neubaugebiet: In der Praxis fehlen in Bauverträgen oft konkrete Fertigstellungstermine.Vergrößern des Bildes
Neubaugebiet: In der Praxis fehlen in Bauverträgen oft konkrete Fertigstellungstermine. (Quelle: Rust/imago-images-bilder)

Wer ein Haus bauen will, muss die Kosten und Leistungen dafür genau kennen – sonst wird das Projekt am Ende viel teurer als kalkuliert oder es fehlen wichtige Standards.

Bauherren sollten also darauf bestehen, dass in der Baubeschreibung sowie im Bauvertrag konkrete Leistungen sowie Fertigstellungstermine festgehalten werden. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Die Baubeschreibung sowie der Bauvertrag müssen

  • transparent,
  • verständlich,
  • konkret und
  • vollständig sein.

Dazu gehört auch eine Definition des energetischen Standards sowie bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Doppelhaushälften ein erhöhter Schallschutz. Auch Sicherheiten sollte der Vertrag explizit nennen.

Baubeschreibung: Die Baubeschreibung dient Bauherren zum Vergleich von verschiedenen Unternehmen. Sie enthält Angaben zu Ausführung, Umfang, Preis, eventuellen Problemen sowie der geplanten Bauzeit. Sie ist das wichtigste Instrument, um festzustellen, ob man bekommt, wofür man bezahlen soll.

Doch in der Praxis läuft so einiges schief, zeigen Untersuchungen der Verbraucherschützer im Rahmen ihrer Bauberatung. Das betrifft sowohl die Verträge mit den Bauträgern als auch den Generalunternehmern. Oft fehlen konkrete Fertigstellungstermine. Zudem werden kaum damit verbundene Vertragsstrafen vereinbart.

Folgekosten drohen

Ist die Baubeschreibung ungenau oder fehlen Leistungen im Vertrag, ist das Risiko unkalkulierbarer Folgekosten für die Bauherren hoch. Um dies zu verhindern lohnt es sich, auf sein Recht zu pochen und eine konkrete Baubeschreibung einzufordern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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