Urteil des BGH Wer auf eigene Faust saniert, muss die Kosten tragen
Sanierungen an Eigentum müssen von Eigentümergemeinschaften abgesegnet werden – sonst muss derjenige zahlen, der saniert. Das entschied das BGH in Karlsruhe. Welche Gründe das Gericht nannte.
Wohnungsbesitzer, die auf eigene Kosten Sanierungen am Gebäude veranlassen, können dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten.
Das gilt selbst dann, wenn die Arbeiten eigentlich Sache der Gemeinschaft und zwingend nötig gewesen wären, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat. Jede Maßnahme müsse grundsätzlich im Voraus gemeinsam beschlossen werden. Die Karlsruher Richter wollen mit diesem Urteil verhindern, dass Eigentümergemeinschaften von einem Tag auf den anderen mit unabsehbaren Forderungen konfrontiert werden.
Kläger wollte Geld zurück
Der Kläger, der im Jahr 2005 rund 5.500 Euro in neue Fenster gesteckt hatte, sieht dieses Geld damit nicht wieder. Der Mann aus Hamburg war der Überzeugung, dass jeder Eigentümer für seine Fenster selbst verantwortlich ist – wie damals alle in der Anlage mit mehr als 200 Wohnungen.
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Erst Jahre später stellte sich durch ein BGH-Urteil in einem anderen Fall heraus, dass eigentlich die Gemeinschaft zuständig gewesen wäre. Daraufhin wollte der Mann seine Ausgaben ersetzt haben.
- Nachrichtenagentur dpa