Kostendeckung Immobilienschenkung rückgängig machen
In machen Fällen ist es möglich die Schenkung einer Immobilie zurückzufordern. Wie so eine Rückforderung verläuft und welche Fristen gelten, zeigt Ihnen t-online.de.
Schenkungen von Immobilien können grundsätzlich wieder zurückgefordert werden. Innerhalb der Familie wird eine solche Rückforderung häufig aus familiären Gründen nicht geltend gemacht. Dazu besteht auch keine Verpflichtung.
Rückforderung zur Kostendeckung
Sozialhilfeträger können zum Beispiel innerhalb einer Frist von zehn Jahren an den Beschenkten herantreten. Der Fall kann eintreten, wenn der ehemalige Eigentümer der verschenkten Immobilie innerhalb dieser Frist zum Sozialhilfeempfänger wird.
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Oder aber: Einkünfte und Vermögen reichen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes nicht mehr aus. Sozialhilfeträger können dann entscheiden, ob sie die Schenkung zurückfordern, um die Kosten zu decken.
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In der Praxis heißt das aber in der Regel nicht, dass eine Immobilie wieder herausgegeben werden muss. Meist wird stattdessen eine monatliche Geldzahlung geleistet. Die Zahlungen sind dabei insgesamt auf die Höhe des Schenkwertes begrenzt.
- Nachrichtenagentur dpa