Sanierung von Wohnungseigentum Eigentümer-Gemeinschaften dürfen Kredite aufnehmen
Gemeinschaften von Wohnungseigentümern dürfen grundsätzlich einen langfristigen Kredit für die Sanierung ihres Hauses aufnehmen. Sie müssen dabei jedoch bestimmte Umstände beachten und sich vor allem des damit verbundenen hohen Haftungsrisikos bewusst sein.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall gaben die Richter einer Frau aus Pforzheim recht. Sie klagte dagegen, dass ihre Eigentümergemeinschaft ein Darlehen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro für die Wärmedämmung der Fassade aufnehmen will. Der Kredit soll eine Laufzeit von zehn Jahren haben.
Nicht genügend Aufklärung
Der Beschluss der Gemeinschaft über die Kreditaufnahme genügte nicht den Anforderungen der Richter, hieß es in dem Urteil. Dem dazugehörigen Protokoll ließe sich nicht entnehmen, dass die Eigentümer über das Haftungsrisiko aufgeklärt worden seien, das mit einem langfristigen Kredit verbunden sei. (Az.: V ZR 244/14)
Die erfolgreiche Klägerin ist Teil einer aus 201 Einheiten bestehenden Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die beschloss, für die Sanierung einen damals zinslosen KfW-Förderkredit bei der Landesbank Baden-Württemberg aufzunehmen. Die Frau war der Ansicht, dass die finanziellen Risiken nicht richtig durchdacht worden seien. Das Landgericht Karlsruhe hatte ihr bereits 2014 recht gegeben und den Kreditbeschluss für ungültig erklärt.