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Kfz-Versicherung: Unfall ohne Winterreifen – Kürzung der Kasko-Leistung droht


Kfz-Versicherung
Unfall ohne Winterreifen: Kürzung der Kasko-Leistung droht

Von dpa, sm

Aktualisiert am 30.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Winterreifen mit Herbstlaub: Fahrern, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz.Vergrößern des Bildes
Winterreifen mit Herbstlaub: Fahrern, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. (Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder)
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Wer bei Eis und Schnee ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine gefährliche Rutschpartie. Auch Einschränkungen bei Versicherungsleistungen drohen. Was Autofahrer dazu wissen müssen.

Die Reifen müssen zu den Witterungsbedingungen passen: Autofahrer sind bei Eis, Frost, Glätte oder Schnee verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren.

Kaskoversicherung

Sind Autofahrer bei solchem Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs, riskieren sie im Schadenfall, dass die Kaskoversicherung ihre Leistungen deutlich kürzt. Darauf macht der Bund der Versicherten aufmerksam. Denn dann handeln Autofahrer grob fahrlässig.

Wer solche Kürzungen vermeiden will, sollte beim Abschluss der Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls verzichtet. Denn dann zahlt der Versicherer Schäden am eigenen Auto in der Regel zu 100 Prozent.

Bußgelder

Für die Fahrt mit einer den Wetterverhältnissen unangepassten Bereifung wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig inklusive einem Punkt in Flensburg. Werden dabei andere behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und bei der Gefährdung Dritter auf 100 Euro – jeweils zusätzlich mit einem Punkt. Kommt es dabei zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 120 Euro samt Punkt in Flensburg.

Wichtig: Auch wenn er das Fahrzeug nicht fährt, wird der Halter bei falscher Bereifung zur Rechenschaft gezogen. Er kassiert einen Punkt in Flensburg und erhält einen Bußgeldbescheid in Höhe von 75 Euro.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen reguliert hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In der Regel kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für Schäden der Unfallopfer auf – und zwar auch dann, wenn der Verursacher mit Sommerreifen gefahren ist.

Verwendete Quellen
  • Bußgeldkatalog
  • Bund der Versicherten
  • Nachrichtenagentur dpa
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