GEZ GEMA Anmeldung: Was müssen Sie bezahlen?
Die GEMA ist die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Seit mehr als 100 Jahren vertritt sie Musiker, indem sie Gebühren für die Verbreitung Ihres geistigen Eigentums einsammelt. Doch in welchen Fällen wird eine GEMA Anmeldung überhaupt fällig und wann müssen Sie Gebühren zahlen?
Als Urheber: Müssen Sie Ihre Werke bei der GEMA anmelden und werden hierfür Gebühren fällig?
Die GEMA Anmeldung ist nicht verpflichtend. Die GEMA ist eine Interessengemeinschaft für Musiker und Textdichter. Ohne sie müssten die Künstler selbst dafür sorgen, dass sie für die Nutzung ihres geistigen Eigentums bezahlt werden. Dies bedeutet, dass Sie nicht zur GEMA Anmeldung verpflichtet sind. Sollte Ihr Song allerdings in Diskotheken, im Radio oder in einem anderen öffentlichen Rahmen gespielt werden, dann erhalten Sie auch keine Gebühren oder müssen diese selbst eintreiben.
GEMA Mitgliedschaft
Um Ihre Werke bei der GEMA anzumelden, müssen Sie zunächst Mitglied werden. Dies geschieht auf Antrag, der auf der Seite der GEMA zum Download bereitsteht. Die Kosten für eine Mitgliedschaft liegen bei 25,56 Euro jährlich. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60,84 Euro für Künstler und 121,69 Euro für Verleger.
Als Nutzer: Wann muss ich meine Veranstaltung bei der GEMA anmelden?
Generell gilt: Musik, die Sie öffentlich abspielen, unterliegt der GEMA Anmeldung. Wenn Sie Musik also in einer Bar, in einem Restaurant oder in einer Diskothek abspielen, dann müssen Sie hierfür bezahlen. Es gibt verschiedene Tarife, die sich nach der Art und dem Ort der Nutzung sowie nach der Anzahl der Besucher richten. Eine Übersicht der verschiedenen Tarife gibt es auf der Website der GEMA.
Wichtig ist, dass die GEMA Anmeldung vor der Veranstaltung geschieht. Wenn Sie Musik auf einer privaten Veranstaltung wie einem Geburtstag oder einer Hochzeit spielen, dann ist keine GEMA Anmeldung fällig und Sie müssen auch keine Gebühren entrichten.