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Was macht die GEMA und wer muss wann zahlen?


Was macht die GEMA und wer muss wann zahlen?

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Die GEMA sorgt dafür, dass Musiker für die Benutzung ihrer Musik bezahlt werden.
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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sorgt dafür, dass Musiker für die Benutzung ihrer Musik bezahlt werden. Vor allem Restaurants, Kneipen, Bars, Diskotheken, Kaufhäuser und Geschäfte, aber auch Radio- und Fernsehsender, müssen diese Lizenzgebühren bezahlen.

Viele kennen die GEMA im Zusammenhang mit Musikvideos auf der Plattform Youtube.
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Viele kennen die GEMA im Zusammenhang mit Musikvideos auf der Plattform Youtube. Diese Videos werden in Deutschland gesperrt, da die Verwertungsgesellschaft und Youtube-Betreiber Google bislang nicht auf einen grünen Zweig kommen. In dem Streit geht es seit 2009 vor allem um die Durchsetzung von Urheberrechten und die Frage, wer wie viel Geld an diesen Videos verdient.

Aber auch bei öffentlichen Feiern müssen Gebühren gezahlt werden!
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Aber auch bei öffentlichen Feiern müssen Gebühren gezahlt werden! Die GEMA versteht als öffentliche Veranstaltung, wenn mindestens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, gemeinsam Musik hören, die für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Das schließt etwa auch Betriebs- oder Vereinsfeiern ein.

Bei der Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden, fällt keine Gebühr an.
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Bei der Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden fällt keine Gebühr an, ebenso wenig bei einer Hochzeit. Auch dann nicht, wenn nicht alle Gäste miteinander verwandt oder befreundet sind.

Auch für Warteschleifenmelodien müssen Betriebe Gebühren zahlen.
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Auch für Warteschleifenmelodien oder Hintergrundmusik einer Anrufbeantworteransage müssen Betriebe Gebühren zahlen. Daher empfiehlt es sich, auf GEMA-freie Musik aus dem Internet zurückzugreifen. Privatpersonen sind von diesen Gebühren nicht betroffen.

Wenn die Gebühren nicht gezahlt werden, handelt es sich um eine Straftat.
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Wenn die GEMA-Gebühren nicht gezahlt werden, handelt es sich dabei rechtlich um Diebstahl. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen die Schadensrechnung. Die beträgt das Doppelte der ursprünglichen Gebühren. Anzeige erstattet die GEMA in der Regel erst dann, wenn die Schadensrechnung nicht beglichen wurde.




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