Rentenfrage Zuzahlungsbefreiung bei EU-Rente: Warum auf Basis der Bruttorente?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich beziehe eine EU-Rente und beantrage stets eine Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse. Warum wird sie aufgrund der Bruttorente berechnet?
Über die Höhe und eine eventuelle Befreiung von der Zuzahlung entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse. Grundsätzlich müssen alle Versicherten ab 18 Jahre, auch Familienversicherte, die Zuzahlung leisten.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
"Überschreiten Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, können Sie sich die weiteren Zuzahlungen erstatten lassen", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
"Ebenso können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen." Sein Vorschlag: "Wenden Sie sich daher gegebenenfalls mit Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Dirk Manthey