Gesetzliche Rentenversicherung Wie werden Studienzeiten für die Rente angerechnet?
Rentenpunkte können Sie nicht nur mit Erwerbsarbeit sammeln. Auch Studienzeiten können für eine spätere Rente angerechnet werden.
Zeiten eines Studiums können ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit für die Rente anerkannt werden. "Das gilt auch für Zeiten, in denen Sie eine allgemeinbildende Schule, eine Fachschule oder andere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen besucht haben", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
"Bis zu einer Höchstdauer von insgesamt acht Jahren wirken sich diese rentenwirksam aus, um beispielsweise die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren zu erfüllen", so die Expertin weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Diese Versicherungszeit wird benötigt, damit Sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen können. Hier kommt die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen ins Spiel. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Katja Braubach