Rentenfrage Muss ich bei jedem Träger einen extra Rentenantrag stellen?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss man bei jedem Rententräger einen gesonderten Antrag auf die Zahlungen stellen?
Ja, in der Regel schon. "Bestehen gegenüber verschiedenen Leistungsträgern Ansprüche auf Rentenzahlungen, müssen Sie diese jeweils separat geltend machen", sagt Tanja Berni von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Ein gemeinsamer Antrag bei einer Stelle ist nicht möglich."
Die Regelungen zum Rentenbeginn können ohnehin voneinander abweichen. "Ob eine gestaffelte Auszahlung der einzelnen Leistungen möglich ist, müssten Sie individuell klären", so Berni weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Sie sollten aber beachten, dass die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen nur zahlt, sofern Sie einen entsprechenden Antrag stellen, sagt Berni: "Wieweit Sie diesen Beginn aber hinausschieben, können Sie selbst entscheiden."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Tanja Berni