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Fondsgebundene Rentenversicherung: Lohnt sie sich?


Aktualisiert am 23.11.2023Lesedauer: 6 Min.
Ältere Frau unterschreibt ein Dokument (Symbolbild): Experten raten, eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht zu kündigen.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau unterschreibt ein Dokument (Symbolbild): Experten raten, eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht zu kündigen. (Quelle: Paperkites/getty-images-bilder)
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Viele Menschen fürchten, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Deshalb sorgen sie privat vor – mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Doch funktioniert das?

Sicherlich hatten auch Sie schon einmal Kontakt zu einem Rentenberater, der Ihnen eine Rentenversicherung für Ihre Altersvorsorge verkaufen wollte. Häufig handelt es sich dabei um eine sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung. Das ist im Grunde ein Fondssparplan "im Mantel" einer Rentenversicherung.

Doch welche Vorteile bringt die fondsgebundene Rentenversicherung? Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Und wie schlägt sich die Rentenversicherung steuerlich nieder? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung zahlen Sie in einen Investmentfonds Geld ein – entweder monatlich, pro Quartal oder einmalig eine große Beitragssumme. Das Geld landet dabei in einer Art Korb, über den es die Fondsgesellschaft dann in verschiedene Anlageobjekte wie Aktien, Anleihen Rohstoffe wie Gold oder Immobilien anlegt. Sie investieren Ihr Geld also letztlich am Kapitalmarkt.

Die Hoffnung dabei: Durch steigende Aktienkurse, Zinsen oder Preise wächst die Summe des Geldes – auf lange Frist. Vertragslaufzeiten von 20 oder 30 Jahren sind nicht unüblich.

Nach dieser Ansparphase, meist dann, wenn Sie nicht mehr arbeiten gehen, können Sie sich Ihr eingezahltes Kapital samt möglicher Erträge auszahlen lassen – als Einmalbetrag oder monatliche Zahlungen. Im Grunde ist die fondsgebundene Rentenversicherung also ein Fondssparplan "im Mantel" einer Rentenversicherung.

Gut zu wissen: Verträge der fondsgebundenen Rentenversicherung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können auch als Riester-Rente laufen. In diesem Fall wird sie staatlich gefördert. Die Riester-Rente kann sich unter Umständen für Sie lohnen – häufig jedoch nicht. Lesen Sie hier mehr dazu.

Welche Vorteile hat eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Der Hauptvorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung liegt auf der Hand: Sie können von steigenden Kursen des Anlageobjektes profitieren.

Denn dadurch, dass Sie Ihr Geld fürs Alter in einen Fonds investieren, werden Sie zum Miteigentümer von Aktien, Immobilien oder Rohstoffen wie Gold. Wenn der Preis einer Aktie oder eines Hauses steigt, erwirtschaften Sie einen Ertrag, genannt Rendite.

Renditerechner: Rendite einfach berechnen
Berechnung
Endkapital13.159
Zinsen3.159

Dieser kann mitunter schon bis zu sechs Prozent betragen, Ihre Renditechancen sind also vergleichsweise hoch. Die genauen Ertragschancen hängen aber von der Fondsauswahl bzw. der Anlagestrategie des Fonds ab.

Doch Vorsicht: Garantiert ist dieser Ertrag häufig nicht. Denn er hängt maßgeblich von dem Erfolg und der Wertentwicklung des Anlageobjektes ab.

Ein Vorteil von fondsgebundenen Rentenversicherungen: Sie sind häufig sehr flexibel. Das heißt, dass Sie Ihre Beitragszahlungen erhöhen oder senken können. Auch ist es manchmal möglich, dass Sie den Fonds, in den Sie Ihr Geld anlegen, ändern können – häufig auch kostenlos.

Wie sicher ist eine solche Versicherung?

Das hängt von Ihrer Fondspolice ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Eine Garantierente gibt es häufig nicht.

Die Versicherer führen zwar gerne bestimmte Beispielrechnungen an, bei denen sie einen hohen sogenannten Rentenfaktor ausweisen. Dieser gibt an, wie hoch Ihre monatliche Rente pro 10.000 Euro sein wird.

So berechnen Sie die monatliche Rente pro 10.000 Euro mithilfe des Rentenfaktors: (Rentenfaktor x angespartes Kapital) / 10.000 Euro = monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital.

Rentenberechnung:
Ihre monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital können Sie mit dem Rentenfaktor wie folgt berechnen: Rentenfaktor x angespartes Kapital / 10.000 Euro. Wenn Sie zum Beispiel 100.000 Euro ansparen würden und der Rentenfaktor beträgt 30, würde Ihre monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital bei 300 Euro liegen.

Doch: Der Rentenfaktor ist häufig nicht garantiert – und kann dementsprechend über die Dauer Ihrer Einzahlung sinken, wenn beispielsweise der Kurs des Fonds sinkt. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass der Rentenfaktor garantiert ist – aber gleichzeitig hoch. Gleichzeitig sollten Sie dabei die Kosten nicht außer Acht lassen (siehe unten).

Grundsätzlich gilt: Je länger Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung halten, desto besser. Denn dann sitzen Sie mögliche Kursstürze einfach aus (siehe unten).

Welche Kosten kommen bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung auf mich zu?

Bei den Gebühren müssen Sie zwischen zwei verschiedenen Kostenarten unterscheiden. Denn sowohl die Versicherungsgesellschaft will eine Gebühr von Ihnen – dafür, dass sie die Versicherung anbietet und verwaltet.

Zudem fallen beim Abschluss einiger Rentenversicherungen zusätzlich Kosten an. Deshalb sollten Sie darauf achten, sogenannte Netto-Policen abzuschließen. Bei diesen gibt es keine Abschlusskosten.

Auch die Fondsgesellschaft behält einen Teil Ihres Anlagegeldes ein – dafür, dass ein Manager von ihr den Fonds verwaltet und die Anlageobjekte für Sie kauft. Deshalb sind Rentenversicherungen auf Basis eines sogenannten ETFs, auch Indexfonds genannt, deutlich günstiger.

Gemeint sind damit spezielle Aktienfonds, bei denen ein Computeralgorithmus einen Aktienindex wie den Dax nachbildet. Einen Fondsmanager müssen Sie hier nicht bezahlen.

Modellrechnungen sollten Sie hinterfragen

Da viele Rentenversicherer häufig die Kosten nicht transparent aufschlüsseln, sollten Sie versuchen, diese selbst nachzurechnen. Denn oft legen die Versicherer Ihnen eine Beispielrechnung vor – die aus der angenommenen Verzinsung, dem monatlichen Beitrag, dem Einzahlungszeitraum sowie einem möglichen Endbetrag bestehen.

Dann können Sie selbst mit Hilfe eines Zinsrechners im Internet Ihren eigentlichen Ertrag ausrechnen – und mit dem aus der Beispielrechnung vergleichen. Die Differenz daraus sind die Kosten. Diese sollten Sie auf jeden Fall bei verschiedenen Anbietern vergleichen.

Tipp: Scheuen Sie sich nicht, bei der Versicherung nach der errechneten Differenz zu fragen. Denn ein hoher Preis schmälert auf Dauer die Rendite.

Einmalbetrag oder monatliche Zahlungen: Wie kann ich mir die Rente auszahlen lassen?

Sie können in der Regel zwischen zwei möglichen Auszahlungen wählen: Entweder lassen Sie sich die Zahlungen als monatliche Leibrente auszahlen – oder als Einmalbetrag. Das wird steuerlich unterschiedlich behandelt (siehe unten).

Dafür aber sollten Sie darauf achten, dass Sie sich das sogenannte Kapitalwahlrecht sichern. Nur in diesem Fall können Sie sich kurz vor Rentenbeginn zwischen den beiden Auszahlmöglichkeiten entscheiden. Meist geht dies sehr flexibel – bis zu drei Monate vor dem Rentenbeginn.

Welche Steuern muss ich zahlen?

Während der gesamten Phase des Ansparens zahlen Sie keine Steuern, weder auf das angesparte Kapital, noch auf die Erträge. Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz fällt erst bei der Auszahlung an – aber nur auf den Teil, den Sie erwirtschaftet haben, also den Ertragsanteil.

Und selbst dieser wird nicht voll besteuert. Sie haben also einen Steuervorteil. Wie hoch der Anteil des Ertrages ist, auf den Steuern anfallen, hängt von der Auszahlungsart der Rente ab.

  • Einmalzahlung: Wenn Sie mindestens zwölf Jahre einbezahlt und sich die Rente erst nach Ihrem 62. Lebensjahr auszahlen lassen, fällt lediglich auf die Hälfte der Erträge Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz an.
  • Monatliche Leibrente: Hier hängt der Anteil des Ertrages, auf den Ihr Einkommenssteuersatz anfällt, von dem Alter ab, mit dem Sie sich die Fondsrente auszahlen lassen möchten (siehe Tabelle).
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Auf den Ansparanteil hingegen zahlen Sie keine Steuern. Das gilt aber nur, wenn Sie bis zur Kapitalauszahlung auch Beiträge zahlen.

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Bei einer privaten Rentenversicherung, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, zahlen Sie in der Regel gar keine Steuern auf die Erträge. Wenn Sie Ihre Rentenversicherung vorher kündigen oder verkaufen, kommt es darauf an, wann Sie den Vertrag geschlossen haben:

  • Verträge vor 2005: Diese sind bei einer Kündigung steuerfrei.
  • Verträge ab 2005: Hier gelten dieselben Regeln wie bei der Besteuerung des Einmalbetrages, also 50 Prozent des Ertrages wird mit Ihrem Einkommenssteuersatz besteuert.

Sie sollten sich es aber gut überlegen, ob Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen möchten. Denn möglicherweise fahren Sie damit Verluste ein (siehe unten).

Was passiert mit der fondsgebundenen Rentenversicherung im Todesfall?

Wenn Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung haben und sterben, sind die Leistungen aus der Privatrente in der Regel nicht verloren. Man unterscheidet drei Möglichkeiten, wie die Zahlungen im Todesfall geregelt sind. Es kommt auch darauf an, ob Sie vor oder nach dem Rentenbeginn sterben. Ein Überblick:

  • Beitragsrückgewähr: Sollten Sie vor dem Rentenbeginn sterben und Sie haben eine Beitragsrückgewähr abgeschlossen, erhält die bezugsberechtigte Person, beispielsweise Ihr Ehegatte, die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus der fondsgebundenen Rentenversicherung. Sollte es eine solche Person nicht benannt sein, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass.
  • Rentengarantiezeit: Sterben Sie erst nach Rentenbeginn, wird die vereinbarte Versicherungsleistung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt – oder sie fällt in den Nachlass. Das gilt aber nur, wenn Sie eine sogenannte Garantiezeit mit dem Versicherer vereinbart haben, zum Beispiel zehn oder 15 Jahre. Bis zum Ende der Garantiezeit erhält die bezugsberechtigte Person dann die Versicherungszahlungen.
  • Hinterbliebenenrente: Sie können mit der fondsgebundenen Rentenversicherung auch eine private Hinterbliebenenrente abschließen, um eine mitversicherte Person bis zu ihrem Tod abzusichern. Hiermit sind bisweilen aber hohe Kosten verbunden.

Kann ich meine fondsgebundene Rentenversicherung auch kündigen?

Ja, das können Sie. Allerdings empfehlen Experten das nicht. Der Grund: Dadurch verlieren Sie in der Regel Geld – gerade, wenn Sie den Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss kündigen wollen.

Das liegt daran, dass Sie nur den sogenannten Mindestrückkaufswert zurückbekommen. Der Rückkaufswert ist der angesparte Betrag samt möglicher Erträge. Allerdings werden die Abschluss- und Verwaltungskosten selbstverständlich abgezogen – und diese fallen in den ersten Jahren besonders ins Gewicht. Auch Steuern fallen auf den Rückkaufswert an – sogar Abgeltungssteuer samt Soli, wenn der Vertrag noch keine zwölf Jahre läuft (siehe oben).

Deshalb raten Experten, einen Rentenversicherungsvertrag einfach beitragsfrei zu stellen. Dann behalten Sie den Versicherungsschutz, müssen aber keine Beiträge zahlen.

Sie können auch Ihren Rentenversicherungsvertrag verkaufen – an einen sogenannten Versicherungsankäufer. Davor sollten Sie sich aber informieren, wie hoch der Rückkaufswert ist – um einen höheren Preis zu erzielen.

Für wen eignet sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Am ehesten lohnt sich die fondsgebundene Rentenversicherung für jüngere Menschen. Denn diese können Kursschwankungen einfach aussitzen (siehe oben).

In jedem Fall lohnt es sich, mehrere Versicherungspolicen miteinander zu vergleichen, um den besten Mix aus Risiko, Kosten und Rendite zu finden. Schauen Sie sich deshalb unbedingt auch ETF-basierte Rentenversicherungen an. Diese sind meist deutlich günstiger – während die Rendite ähnlich hoch ist wie bei der fondsgebundene Rentenversicherung.

Sie können ebenfalls auch direkt einen Fonds- oder ETF-Sparplan abschließen. Dann sparen Sie sich die Kosten der Rentenversicherung. Doch beachten Sie: Diese sind steuerlich nicht begünstigt, können sich angesichts niedriger Kosten aber dennoch lohnen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • Stiftung Warentest
  • einfach-rente.de
  • rente.com
  • gansel-rechtsanwaelte.de
  • versicherungenmitkopf.de
  • Verbraucherzentrale
  • aerzteblatt.de
  • finanzen.de
  • volders.de
  • gevestor.de
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