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Vermögenswirksame Leistungen: Nachteile oder lohnen sie sich?


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Vermögenswirksame Leistungen
Dieses Geldgeschenk vom Chef sollten Sie nicht verschmähen


Aktualisiert am 10.10.2024Lesedauer: 6 Min.
Geldscheine (Symbolbild): Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) bekommen Sie zusätzliches Geld vom Arbeitgeber.Vergrößern des Bildes
Geldscheine (Symbolbild): Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) bekommen Sie zusätzliches Geld vom Arbeitgeber. (Quelle: imago-images-bilder)
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Vermögenswirksame Leistungen sind ein Geldgeschenk vom Arbeitgeber, das viele Angestellte verschmähen. Wir erklären, wie der Zuschuss funktioniert.

Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch auf Extra-Geld von ihrem Arbeitgeber – sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Doch längst nicht jeder nutzt sie auch.

Das ist ärgerlich, denn so verschenken sie viel Geld. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir Ihnen, wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren, mit wie viel zusätzlichem Geld Sie rechnen können und wie Sie am meisten daraus machen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, auch VL oder VwL genannt, sollen Ihnen dabei helfen, ein Vermögen aufzubauen. Sie bekommen die Leistungen zusätzlich zum Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, um sie anzulegen – und das Monat für Monat.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Optionen – zum Beispiel Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan. Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in die Geldanlage ein.

Es kann aber auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber VL in Form von sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVwL) zahlt. Dann fließt das Geld automatisch in die betriebliche oder private Altersvorsorge – etwa eine Betriebsrente oder einen Riester-Vertrag.

Liegt Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze, gibt es auf die vermögenswirksamen Leistungen sogar noch einmal Geld vom Staat obendrauf: die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Legen Sie die VL in einen Bausparvertrag an, können Sie außerdem die Wohnungsbauprämie beantragen.

Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre, wenn Sie einen staatlichen Zuschuss bekommen. In den ersten sechs Jahren zahlen Sie ein, das siebte ist ein Ruhejahr, dann bekommen Sie das Geld ausgezahlt.

Eine Ausnahme bilden Bausparverträge: Hier werden die Beiträge sieben Jahre lang gezahlt, ein Ruhejahr gibt es nicht. Ohne die staatliche Arbeitnehmersparzulage sind Sie gar nicht an die Mindestlaufzeit von sieben Jahren gebunden.

Wie viel VL zahlt der Arbeitgeber?

Der Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind 40 Euro im Monat. Die genaue Höhe ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Wie viel gezahlt wird, ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich. Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss anteilig.

VL-Sparen ist vor allem für Geringverdiener attraktiv. Wenn Ihr Einkommen unterhalb festgelegter Grenzen liegt, besteht zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Die Höhe der Zulage und der Einkommensgrenze hängt davon ab, für was Sie das Geld verwenden:

  • Fließt es in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baukredits, gibt es vom Staat zusätzlich zu den VL 9 Prozent der maximal geförderten Höchstsumme von 470 Euro im Jahr – maximal also 43 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen darf dafür nicht höher sein als 40.000 Euro (80.000 Euro bei Verheirateten).
  • Wollen Sie die VL für einen Aktienfondssparplan nutzen, sind sogar bis zu 80 Euro pro Jahr drin. Denn auf den geförderten Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr legt der Staat 20 Prozent drauf. Hier liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens ebenfalls bei 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Ehepaare.

Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro VL, lohnt es sich, den Sparbetrag selber aufzustocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie Jahr für Jahr neu über die Steuererklärung. Die Zulage ist steuerfrei.

Sind Sie Bausparer, können Sie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die ebenfalls steuerfreie Wohnungsbauprämie von bis zu 70 Euro im Jahr erhalten. Dafür darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher sein als 35.000 Euro, bei Verheirateten nicht höher als 70.000 Euro.

Muss der Arbeitgeber VL zahlen?

Nein. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Sie nur, wenn sich Ihr Arbeitgeber zu dem monatlichen Plus bereit erklärt hat. Schätzungen zufolge haben mehr als 20 Millionen Beschäftigte Anspruch auf VL, aber nur etwa 13 Millionen nutzen sie auch.

Erkundigen Sie sich also am besten bei der Personalabteilung, ob es den Zuschuss für Sie gibt und wenn ja, in welcher Höhe. Gewährt Ihnen das Unternehmen die Zusatzzahlung, heißt es nun: Sparvertrag abschließen und dem Arbeitgeber die Bestätigung vorlegen. Und schon kann es losgehen mit dem VL-Sparen.

Welche Möglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen?

Gibt Ihr Arbeitgeber nicht vor, dass die Zusatzzahlung in bestimmte Verträge fließen muss, so wie es bei den altersvorsorgewirksamen Leistungen der Fall ist, dann haben Sie die Wahl. Die wichtigsten Möglichkeiten, Ihre VL zu investieren, sind Bausparvertrag, Banksparplan, Fondssparplan oder Baukredit abzahlen. Doch welche Option ist sicher, welche bringt die größte Rendite? Ein Überblick:

Bausparvertrag:

Eine beliebte Anlageform für die VL ist der Bausparvertrag, also eine Kombination aus Sparplan und einem Kredit, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren. Sie sollten die VL dafür nutzen, wenn Sie absehbar eine Immobilie kaufen oder bauen wollen – oder ein Guthaben für spätere Renovierungen einer schon genutzten Immobilie ansparen möchten.

Sie können beim Bausparvertrag aber auch auf das Darlehen verzichten und ihn als reinen Sparplan nutzen. Für Geringverdiener gibt es dabei zusätzliche Förderungen vom Staat: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie (Details siehe oben).

Kredite tilgen:

VL-Beträge können Sie auch nutzen, um bereits vorhandene Bauspar- und Bankdarlehen abzuzahlen. Dazu lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt dann eine Bestätigung für den Arbeitgeber, die belegt, dass Sie die Beiträge zur Schuldentilgung einsetzen.

Falls Sie ein Bauspardarlehen abzahlen wollen, können Sie die VL aber auch direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen. Das ist oft unproblematisch, weil Sie bei Bausparkrediten häufig Sondertilgungen tätigen dürfen. Bei laufenden Hypothekendarlehen sollten Sie mit Ihrer Bank sprechen.

Wenn Sie die VL auf diese Weise nutzen, lohnt sich das besonders, weil die Zinsen, die Sie für Ihr Darlehen zahlen, oft höher sind als die Erträge, die Sie mit anderen VL-Angeboten einfahren können. Die Tilgung ist also eine einfache und – indirekt – gut verzinste Form der Anlage.

Banksparplan:

Ein Banksparplan kann sich für Sie lohnen, wenn Sie ihre vermögenswirksamen Leistungen möglichst sicher anlegen wollen und keinen Anspruch auf staatliche Förderungen haben. Die Beträge werden in der Sparphase zwar meist nur gering verzinst. Wenn Sie bis zum Ende der Laufzeit (meist sieben Jahre) durchhalten, winkt aber ein ordentlicher Bonus von bis zu 14 Prozent des angesparten Betrags.

So fahren Sie mit einem VL-Banksparplan meist besser als mit Tages- oder Festgeld. Wichtig dafür: nicht vorzeitig kündigen, um am Ende die Bonuszahlung zu kassieren. Allerdings gibt es bundesweit nur wenige Banken, die Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen anbieten.

  • VL-Sparplan kündigen: Das sollten Sie beachten

Aktienfonds:

Hier sind die Rendite-Chancen am höchsten, gleichzeitig steigt aber auch das Risiko, Verluste zu machen. Eine bequeme und günstige Variante, mit VL in Aktien zu investieren, ist ein ETF-Sparplan. ETFs sind spezielle Aktienfonds, bei denen ein Computeralgorithmus einen Aktienindex wie zum Beispiel den Deutschen Aktienindex (Dax) abbildet. ETFs entwickeln sich also immer genau so, wie der Index, den sie nachbilden.

Empfehlenswert ist zum Beispiel ein ETF in den internationalen Index MSCI World, da Sie so gleichzeitig in mehr als 1.600 Unternehmen weltweit investieren. Sie verteilen das Risiko also auf viele Schultern. Sollte der Kurs nach Ablauf der sieben Jahre niedrig sein, sollten Sie Ihren ETF-Anteil noch nicht verkaufen, sondern auf eine Kurserholung warten.

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Es gibt allerdings nicht viele ETFs in Deutschland, die für die VL-Anlage zugelassen sind. Die Suche danach lohnt aber, da die ansonsten angepriesenen VL-Aktienfonds meist aktiv gemanagt werden oder daher viel teurer sind. Das schmälert am Ende Ihren Ertrag.

Beispielrechnung:

Nehmen wir an, Sie schließen einen VL-Sparplan auf einen Aktienfonds ab und bekommen pro Monat 40 Euro von Ihrem Arbeitgeber. Nach sechs Jahren und einem Jahr Ruhezeit werden daraus bei einer angenommenen Verzinsung von 5 Prozent etwa 3.390 Euro.

Sind VL steuerpflichtig?

Ja. Die vermögenswirksamen Leistungen erhöhen Ihr Bruttogehalt. Darauf müssen Sie dann den üblichen Satz an Steuern und Abgaben zahlen. Die staatlichen Förderungen, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind hingegen komplett steuerfrei.

Außerdem müssen Sie Steuern auf die erwirtschafteten Kapitalerträge zahlen, also zum Beispiel auf Zinsen. Experten empfehlen, für das Jahr, in dem Ihr VL-Vertrag ausläuft, einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Anbieter einzurichten. Denn bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Jahr sind Kapitalerträge steuerfrei.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • finanztip.de
  • Stiftung Warentest
  • "Spiegel": Young Money Blog
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