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Behörden: Gut 600 Erbschaften in Deutschland über zehn Millionen Euro


Steuerbehörden
Gut 600 Erbschaften über zehn Millionen Euro

Von dpa
Aktualisiert am 19.03.2022Lesedauer: 2 Min.
ErbschaftssteuerVergrößern des Bildes
Ein Bescheid über die Erbschaftssteuer liegt auf einem Schreibtisch: 2020 gab es 602 Erbschaften in Millionenhöhe. (Quelle: Wolfram Kastl/dpa)

Die Finanzbehörden haben im Jahr 2020 in Deutschland 602 Erbschaften oder Schenkungen von mehr als zehn Millionen Euro registriert. Das sind 14,2 Milliarden Euro. Nur 60 Prozent der Fälle seien versteuert worden.

Die Steuerbehörden haben 2020 hierzulande 602 Erbschaften oder Schenkungen von mehr als zehn Millionen Euro registriert. Zusammen sind das 14,2 Milliarden Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Dietmar Bartsch hervor. In knapp 60 Prozent dieser Fälle – nämlich 356 – sei demnach Erbschafts- oder Schenkungssteuer festgesetzt worden, und zwar insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro.

In den Zahlen erfasst sind nur jene Fälle, die über die hohen Freibeträge für Hinterlassenschaften in der Familie hinausgingen und damit für die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer relevant waren. Insgesamt waren dies laut Antwort des Finanzministeriums 224.047 Fälle mit Vermögenswerten in Höhe von 84,4 Milliarden Euro. Für 163.422 dieser Fälle wurde Erbschafts- oder Schenkungssteuer mit einem Gesamtvolumen von 8,5 Milliarden Euro festgesetzt.

Oft keine Steuer auf hinterlassene Vermögen fällig

Von allen Hinterlassenschaften entfielen 201.834 Fälle und 78,8 Milliarden Euro auf die westdeutschen Länder. In den ostdeutschen Ländern und Berlin wurden 22.213 hinterlassene Vermögen im Wert von 5,6 Milliarden Euro erfasst. Von den Großbeträgen über zehn Millionen Euro entfielen auf Ostdeutschland nur 39 Fälle und 664 Millionen Euro. In 26 Fällen wurde Erbschaftssteuer festgesetzt.

Die Linke kritisierte, dass oft gar keine Steuer auf die hinterlassenen Vermögen fällig werde. "Dass 40 Prozent der Großerben gar keine Steuern zahlen müssen, ist eine schallende Ohrfeige für Arbeitnehmer, die fast die Hälfte ihres Lohnes an Steuern und Abgaben zahlen müssen", meinte Bundestagsfraktionschef Bartsch und forderte eine Erbschaftssteuerreform. Der Ostbeauftragte der Fraktion, Sören Pellmann, ergänzte: "Erbschaften vertiefen die Kluft zwischen Ost und West. Hier muss das Steuersystem dringend gegensteuern."

Geerbtes Vermögen muss Finanzamt gemeldet werden

Wer Vermögen erbt, müsse das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft dem Finanzamt melden, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Gleiches gelte im Falle eines Vermächtnisses, also wenn jemand nur einen bestimmten Teil des Erbes erhält. Wird das Erbe als Schenkung zu Lebzeiten vorgezogen, sei grundsätzlich sowohl der Erblasser als auch der Erbe dazu verpflichtet, das anzuzeigen. Dazu reiche ein formloses Schreiben an das Finanzamt.

In einem solchen Schreiben sollten Vor- und Familienname, Beruf und die Anschrift des Erblassers oder Schenkers sowie des Erwerbers aufgelistet sein. Außerdem der Todestag und der Sterbeort des Erblassers oder das Datum des Tages, an dem die Schenkung erfolgte.

In das Schreiben gehört ferner der Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung und die Angabe, ob es sich um ein Vermächtnis oder die gesetzliche Erbfolge handelt. Ebenfalls in dem Schreiben darzulegen ist, in welchem Verhältnis der Erbe zum Erblasser oder Schenker persönlich steht - also zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad.

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