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Vorausvermächtnis: Erbe aufteilen – Definition und Testamentsgestaltung


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Vorausvermächtnis
Wie Sie einen Erben legal bevorteilen können


Aktualisiert am 21.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Briefmarkenalben (Symbolbild): Manchmal will man einem Erben einen ganz bestimmten Gegenstand vermachen.Vergrößern des Bildes
Briefmarkenalben (Symbolbild): Manchmal will man einem Erben einen ganz bestimmten Gegenstand vermachen. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Sie möchten einen bestimmten Gegenstand nur einem Erben hinterlassen? Dann sollten Sie das Vorausvermächtnis nutzen. Was Sie dazu wissen sollten.

Die Briefmarkensammlung, eine Perlenkette oder Omas Geschirr: Nicht nur Geld oder Immobilien werden vererbt. Auch Gegenstände, die womöglich nur einen ideellen Wert haben.

In einem solchen Fall können Sie die Stücke auch an einen Erben vermachen, dem sie besonders viel bedeuten – oder den Sie gerne begünstigen wollen. Es greift das sogenannte Vorausvermächtnis. t-online erklärt, was es damit auf sich hat.

Vorausvermächtnis: Was ist das?

Um diese Frage zu klären, ist es zunächst wichtig, zwischen einem "Erbe" und einem "Vermächtnis" zu unterscheiden. Während das Erbe für einen Teil der Familie bestimmt ist, kann das Vermächtnis auch an jemanden außerhalb der Familie gehen. Grundsätzlich gilt dabei: Ein Erbe hat viel mehr Rechte, aber auch Pflichten, so kann er beispielsweise auch Schulden erben. Lesen Sie hier mehr dazu.

Nach diesem wichtigen Unterschied lässt sich das Vorausvermächtnis leicht erklären: Es ist im Grunde ein Vermächtnis, das an einen Erben geht. Wer also einem Erben etwas zusätzlich zum Erbteil hinterlassen möchte, kann das Vorausvermächtnis nutzen (§ 2150 BGB) und es im Testament festschreiben (siehe unten).

Das Vorausvermächtnis muss dabei nicht zwangsläufig ein ideeller Gegenstand sein, sondern kann auch etwa ein Haus, Aktien oder Geld sein. So können Sie einen Erben begünstigen. Auch ist es möglich, bestimmte Pflichten wie die Grabpflege an das Vorausvermächtnis zu knüpfen.

Wichtig: Auch auf das Vorausvermächtnis müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen. Lesen Sie hier mehr zu den Regelungen.

Welche Auswirkungen hat es auf den Pflichtteil?

Keine. Das ist ein weiterer entscheidender Unterschied zu einem Vermächtnis. Denn: Der Erbe bekommt das Vorausvermächtnis vor der sogenannten Erbauseinandersetzung, also bevor das Erbe verteilt wird. Es ist also gar nicht Teil der Erbmasse. Das nennt man in der Fachsprache auch Aussonderung.

Somit bleibt der Anspruch auf den Pflichtteil bestehen. Das ist beim Vermächtnis anders. Das reduziert nämlich den Pflichtteil, der den Erben zusteht.

Wichtig: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, entfällt auch der Anspruch auf das Vorausvermächtnis. Das heißt: Es ist nicht möglich, nur das Vorausvermächtnis zu erhalten und auf den Erbteil zu verzichten, der womöglich Schulden enthält. Anders können Sie aber das Vorausvermächtnis gesondert ausschlagen, den regulären Erbteil aber annehmen. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie die möglichen Pflichten, die der Erblasser Ihnen durch das Vorausvermächtnis aufbürden möchte, nicht annehmen wollen (siehe oben).

Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Ein wichtiger Unterschied zum Vorausvermächtnis ist die sogenannte Teilungsanordnung. In diesem Fall bekommen Erben zwar etwa einen bestimmten Gegenstand oder eine Immobilie vor der Erbauseinandersetzung zugesprochen, der Gegenstand wird aber auf Ihren Erbteil angerechnet.

Sie bekommen ihn also anders als bei dem Vorausvermächtnis nicht zusätzlich. Sollte der Gegenstand mehr wert sein als das eigentliche Erbe, müssen Sie die anderen Erbnehmer finanziell ausgleichen.

Wie sollte der Erbe das Testament formulieren?

Um Diskussionen und Streit zu vermeiden, sollte der Erblasser das Testament möglichst genau und klar formulieren. Also bei einer Perlenkette zum Beispiel Länge und Farbe angeben, bei Häusern den Grundbuchauszug.

Das gilt umso mehr, wenn Sie ein Vorausvermächtnis aufsetzen möchten. Hier sollten Sie zudem deutlich machen, dass es sich nicht um eine Teilungsanordnung handelt (siehe oben), sondern der Erbnehmer den Gegenstand zusätzlich zu seinem Erbteil bekommt.

Im Testament kann der Erblasser dann auch die Pflichten deutlich machen, die der Erbe übernehmen soll – sofern er das Vorausvermächtnis annimmt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • advocado.de: "Vorausvermächtnis: konfliktfreie Erbverteilung?"
  • erbrechtsinfo.com: "Das Vorausvermächtnis – Rechtslage, Definition & Besonderheiten"
  • fachanwalt-erbrecht-frankfurt.de: "Vorausvermächtnis"
  • Finanztip: "Für klare Verhältnisse das Vermächtnis klar formulieren"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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