Urteil: VW muss Kürzungen für Betriebsräte erklären

20.03.2025, 15:57

ERFURT/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet. Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen, habe er "darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war", sagte die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in der Urteilsverkündung in Erfurt (7 AZR 46/24).

t-online aktuell 20.03.2025

Der Präzedenzfall, bei dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Rücknahme einer vorgenommenen Kürzung verlangte, wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden. Wegen Rechtsfehlern ging er an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen zurück. Es hatte beim Kläger die Beweislast dafür gesehen, warum ihm eine bestimmte Entgeltstufe zusteht.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, nach der sich Unternehmensvorstände des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, wurden insgesamt vier VW-Fälle vom Bundesarbeitsgericht verhandelt. Dem Kläger, der den Präzedenzfall lieferte, hatte der Autobauer nach einer Überprüfung infolge der BGH-Entscheidung die Vergütung laut Anwalt von knapp 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich verringert.

Die Höhe der VW-Zahlungen an Betriebsräte sorgte bundesweit für Diskussionen, für einige Dutzend Arbeitsgerichtsklagen sowie für Strafverfahren./rot/DP/mis

Börse von A-Z

Branchen

BankenSpezielle FinanzdiensteIndustriemaschinenSoftwareNahrungsmittelKapitalinvestitionenBiotechnologieArzneimittelSpezielle ChemikalienHerkömmliche StromerzeugungComputer-DienstleisterInvestment-DienstleistungenInternetMedizinische GeräteHalbleiterMedizinische ProdukteElektronische AusrüstungselementeIntegrierte Erdöl- und ErdgasgesellschaftenDiversifizierte GewerbeErneuerbare EnergieanlagenBaustoffe und BefestigungenRadio, TV und UnterhaltungTransportdienstleistungenTelekommunikationsausrüstungBekleidung und AccessoiresAutomobileBusiness-SupportleistungenAutoteileElektrische Bauteile und AusrüstungselementeMedizinische LeistungenHoch- und TiefbauEinzel- und Großhändler für NahrungsmittelEisen und StahlMobil-TelekommunikationExploration und ProduktionIndustrielle und Büro-REITsWohnungs-REITsLebensversicherungenVermögensverwaltungFacheinzelhändlerSpezielle DienstleistungenVerlagswesenFestnetz-TelekommunikationNutzfahrzeuge und LKWEinzelhändler für Bekleidung und AccessoiresGlobalversicherungsgesellschaftenIndustrielieferantenLand- und FischwirtschaftFreizeitanlagenLanglebige HaushaltsprodukteAusrüstung und DienstleistungenBrauereienGasversorgungNichteisenhaltige MetalleDiversifizierte REITsEinzelhandels-REITsHardwareMedienagenturenReisen und TourismusSach- und UnfallversicherungenAlternative StromerzeugungFinanzverwaltungFluggesellschaftenPflegeprodukteGebrauchschemikalienKombinierte EnergieerzeugungPapierindustrieRestaurants und BarsSeetransportBrennereien und WinzerLuftfahrtContainer und VerpackungenHausbauSpezielle REITsVersanddienstDienstleistungen für ImmobilienGoldHotelsAbfall- und EntsorgungsdienstleisterAlkoholfreie GetränkeEisenbahnFreizeitprodukteKurzlebige Haushaltsprodukte HerstellerRückversicherungenSpielhallenWasserAllgemeiner BergbauSchuheVerteidigungSpielzeugTabakwarenVersicherungsmaklerArzneimitteleinzelhändlerHeimwerkermärkteMöbelPrivatkundengeschäftAlternative KraftstoffeKohleReifenAluminiumLKW-TransportPipelinesUnterhaltungselektronikElektronische BüroausstattungHotel- und Beherbergungs-REITsPlatin und EdelmetalleHypothekenfinanzierung

Die Ströer Digital Publishing GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.