Gericht: Facebook muss Post mit 'Deadname' löschen

10.01.2025, 16:38

HAMBURG (dpa-AFX) - Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen. Das Landgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung einem entsprechenden Eilantrag des Hamburger Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten verletzt sah.

t-online aktuell 10.01.2025

Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens - dem sogenannten "Deadname" - werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstoßen, heißt es in der Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach dürfen die "bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden".

Die Richter drohten dem Meta-Konzern in ihrer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro./fi/DP/men

Börse von A-Z

Branchen

BankenSpezielle FinanzdiensteIndustriemaschinenSoftwareNahrungsmittelKapitalinvestitionenBiotechnologieArzneimittelSpezielle ChemikalienHerkömmliche StromerzeugungComputer-DienstleisterInvestment-DienstleistungenInternetMedizinische GeräteHalbleiterMedizinische ProdukteElektronische AusrüstungselementeIntegrierte Erdöl- und ErdgasgesellschaftenDiversifizierte GewerbeErneuerbare EnergieanlagenBaustoffe und BefestigungenRadio, TV und UnterhaltungTransportdienstleistungenTelekommunikationsausrüstungBekleidung und AccessoiresAutomobileBusiness-SupportleistungenAutoteileElektrische Bauteile und AusrüstungselementeMedizinische LeistungenHoch- und TiefbauEinzel- und Großhändler für NahrungsmittelEisen und StahlMobil-TelekommunikationExploration und ProduktionIndustrielle und Büro-REITsWohnungs-REITsLebensversicherungenVermögensverwaltungFacheinzelhändlerSpezielle DienstleistungenVerlagswesenFestnetz-TelekommunikationNutzfahrzeuge und LKWEinzelhändler für Bekleidung und AccessoiresGlobalversicherungsgesellschaftenIndustrielieferantenLand- und FischwirtschaftFreizeitanlagenLanglebige HaushaltsprodukteAusrüstung und DienstleistungenBrauereienGasversorgungNichteisenhaltige MetalleDiversifizierte REITsEinzelhandels-REITsHardwareMedienagenturenReisen und TourismusSach- und UnfallversicherungenAlternative StromerzeugungFinanzverwaltungFluggesellschaftenPflegeprodukteGebrauchschemikalienKombinierte EnergieerzeugungPapierindustrieRestaurants und BarsSeetransportBrennereien und WinzerLuftfahrtContainer und VerpackungenHausbauSpezielle REITsVersanddienstDienstleistungen für ImmobilienGoldHotelsAbfall- und EntsorgungsdienstleisterAlkoholfreie GetränkeEisenbahnFreizeitprodukteKurzlebige Haushaltsprodukte HerstellerRückversicherungenSpielhallenWasserAllgemeiner BergbauSchuheVerteidigungSpielzeugTabakwarenVersicherungsmaklerArzneimitteleinzelhändlerHeimwerkermärkteMöbelPrivatkundengeschäftAlternative KraftstoffeKohleReifenAluminiumLKW-TransportPipelinesUnterhaltungselektronikElektronische BüroausstattungHotel- und Beherbergungs-REITsPlatin und EdelmetalleHypothekenfinanzierung

Die Ströer Digital Publishing GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.