BGH bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Verbraucherverbände

27.03.2025, 14:32

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verbraucherverbände können bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt. Zuvor hatte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall bereits zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt.

t-online aktuell 27.03.2025

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im "App-Zentrum" für kostenlose Online-Spiele anderer Anbieter die Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. Nutzer sollten dort mit einem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielbetreiber zustimmen. Sie berechtigten die Anwendungen dadurch auch "Statusmeldungen, Fotos und mehr" zu posten.

Klagebefugnis stand im Zentrum des Verfahrens

Schon 2020 hatte der Vorsitzende BGH-Richter, Thomas Koch, erklärt, dass hier relativ eindeutig gegen den Datenschutz verstoßen worden sei. Unklar war jedoch zunächst, ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen Auftrag konkret Betroffener gegen solche Verstöße vor Gericht vorgehen können. Der BGH setzte das Verfahren zweimal aus und wandte sich mit Fragen zur Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an den EuGH.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter bejahten eine Klagebefugnis der Verbraucherschützer. Entsprechend konnte die Frage heute auch in Karlsruhe abschließen geklärt werden: Verbraucherverbände dürften gegen Verletzungen von Informationspflichten im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorgehen, so der BGH. Die Revision von Meta gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin - das die Sache ähnlich gesehen hatte - blieb ohne Erfolg. (Az. I ZR 186/17)/jml/DP/men

Börse von A-Z

Branchen

BankenSpezielle FinanzdiensteIndustriemaschinenSoftwareNahrungsmittelKapitalinvestitionenBiotechnologieArzneimittelSpezielle ChemikalienHerkömmliche StromerzeugungComputer-DienstleisterInvestment-DienstleistungenInternetMedizinische GeräteHalbleiterMedizinische ProdukteElektronische AusrüstungselementeIntegrierte Erdöl- und ErdgasgesellschaftenDiversifizierte GewerbeErneuerbare EnergieanlagenBaustoffe und BefestigungenRadio, TV und UnterhaltungTransportdienstleistungenTelekommunikationsausrüstungBekleidung und AccessoiresAutomobileBusiness-SupportleistungenAutoteileElektrische Bauteile und AusrüstungselementeMedizinische LeistungenHoch- und TiefbauEinzel- und Großhändler für NahrungsmittelEisen und StahlMobil-TelekommunikationExploration und ProduktionIndustrielle und Büro-REITsWohnungs-REITsLebensversicherungenVermögensverwaltungFacheinzelhändlerSpezielle DienstleistungenVerlagswesenFestnetz-TelekommunikationNutzfahrzeuge und LKWEinzelhändler für Bekleidung und AccessoiresGlobalversicherungsgesellschaftenIndustrielieferantenLand- und FischwirtschaftFreizeitanlagenLanglebige HaushaltsprodukteAusrüstung und DienstleistungenBrauereienGasversorgungNichteisenhaltige MetalleDiversifizierte REITsEinzelhandels-REITsHardwareMedienagenturenReisen und TourismusSach- und UnfallversicherungenAlternative StromerzeugungFinanzverwaltungFluggesellschaftenPflegeprodukteGebrauchschemikalienKombinierte EnergieerzeugungPapierindustrieRestaurants und BarsSeetransportBrennereien und WinzerLuftfahrtContainer und VerpackungenHausbauSpezielle REITsVersanddienstDienstleistungen für ImmobilienGoldHotelsAbfall- und EntsorgungsdienstleisterAlkoholfreie GetränkeEisenbahnFreizeitprodukteKurzlebige Haushaltsprodukte HerstellerRückversicherungenSpielhallenWasserAllgemeiner BergbauSchuheVerteidigungSpielzeugTabakwarenVersicherungsmaklerArzneimitteleinzelhändlerHeimwerkermärkteMöbelPrivatkundengeschäftAlternative KraftstoffeKohleReifenAluminiumLKW-TransportPipelinesUnterhaltungselektronikElektronische BüroausstattungHotel- und Beherbergungs-REITsPlatin und EdelmetalleHypothekenfinanzierung

Die Ströer Digital Publishing GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.