Der Fondsmanager investiert mindestens 51% des Vermögens in Aktien. Des Weiteren kann der Fondsmanager das Vermögen in Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere Fonds und Bankguthaben investieren. Die Investition in andere Fonds darf jedoch 10% des Vermögens des Teilfonds nicht überschreiten. Bei dem Teilfonds handelt es sich gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements "Steuerliche Anlagebeschränkungen" um einen Aktienfonds. Der Fondsmanager kann Finanzinstrumente, deren Wert von künftigen Preisen anderer Vermögensgegenstände abhängt (Derivate), zur Absicherung oder Steigerung des Vermögens einsetzen.
Der Fondsmanager investiert mindestens 51% des Vermögens in Aktien. Des Weiteren kann der Fondsmanager das Vermögen in Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere Fonds und Bankguthaben investieren. Die Investition in andere Fonds darf jedoch 10% des Vermögens des Teilfonds nicht überschreiten. Bei dem Teilfonds handelt es sich gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements "Steuerliche Anlagebeschränkungen" um einen Aktienfonds. Der Fondsmanager kann Finanzinstrumente, deren Wert von künftigen Preisen anderer Vermögensgegenstände abhängt (Derivate), zur Absicherung oder Steigerung des Vermögens einsetzen.