Die SUNLINE AG gehörte zu den Pionieren der Solarbranche in Deutschland. Als solcher war das Unternehmen als Fachgroßhändler für Sonnenstrom-Komplettanlagen, Solarmodule und Zubehör tätig. Zudem plante, erstellte und übernahm SUNLINE die Betriebsführung von Photovoltaik-Großkraftwerken in Im- und Ausland. Am 26. Mai 2009 hatte der Vorstand wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen müssen. Als Grund war die verweigerte Prolongation von Kreditlinien genannt worden. Am 1. September 2009 wurde das Verfahren eröffnet. Im April 2020 wurde dann gemeldet, dass eine Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt wurde. Dieser Insolvenzplan wurde im Abstimmungs- und Erörterungstermin am 09. Dezember 2021 einstimmig angenommen, womit der börsennotierte Mantel endgültig saniert und von seinen Verbindlichkeiten befreit wurde.
Die SUNLINE AG gehörte zu den Pionieren der Solarbranche in Deutschland. Als solcher war das Unternehmen als Fachgroßhändler für Sonnenstrom-Komplettanlagen, Solarmodule und Zubehör tätig. Zudem plante, erstellte und übernahm SUNLINE die Betriebsführung von Photovoltaik-Großkraftwerken in Im- und Ausland. Am 26. Mai 2009 hatte der Vorstand wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen müssen. Als Grund war die verweigerte Prolongation von Kreditlinien genannt worden. Am 1. September 2009 wurde das Verfahren eröffnet. Im April 2020 wurde dann gemeldet, dass eine Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt wurde. Dieser Insolvenzplan wurde im Abstimmungs- und Erörterungstermin am 09. Dezember 2021 einstimmig angenommen, womit der börsennotierte Mantel endgültig saniert und von seinen Verbindlichkeiten befreit wurde.