Am 31. Mai 1996 wurde über das Vermögen der NAK Stoffe AG das Anschlusskonkursverfahren eröffnet. Dieses Verfahren wurde dann Anfang 2003 abgeschlossen, wie aus einer Mitteilung der Gesellschaft vom 12. Februar 2003 hervorging. Die nichtbevorrechtigten Gläubiger in einem Gesamtbetrag von 15,5 Mill. Euro erhielten eine Quote von rund 92%. Eine nachrangige Forderung der früheren Mehrheitsaktionärin BBV Holding AG (Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.) in Höhe von 18,7 Mill. Euro ging leer aus. Damit stand fest, dass aus der Liquidation des Unternehmens an die Aktionäre, die das Grundkapital mit 25 Mill. DM hielten, keine Ausschüttung erfolgt.
Am 31. Mai 1996 wurde über das Vermögen der NAK Stoffe AG das Anschlusskonkursverfahren eröffnet. Dieses Verfahren wurde dann Anfang 2003 abgeschlossen, wie aus einer Mitteilung der Gesellschaft vom 12. Februar 2003 hervorging. Die nichtbevorrechtigten Gläubiger in einem Gesamtbetrag von 15,5 Mill. Euro erhielten eine Quote von rund 92%. Eine nachrangige Forderung der früheren Mehrheitsaktionärin BBV Holding AG (Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.) in Höhe von 18,7 Mill. Euro ging leer aus. Damit stand fest, dass aus der Liquidation des Unternehmens an die Aktionäre, die das Grundkapital mit 25 Mill. DM hielten, keine Ausschüttung erfolgt.