Arbeitsrecht Darf ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter anschreien?
Als Arbeitnehmer darf man sich nicht alles gefallen lassen – oder doch? Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt, was Führungskräfte dürfen und wie Sie auf unangemessenes Verhalten reagieren sollten.
Es gibt Führungskräfte, die schnell die Geduld verlieren. Und sich dann im Ton vergreifen, laut oder ausfällig werden, wenn sie Kritik üben. Müssen sich Arbeitnehmer das gefallen lassen?
Recht auf angemessene Behandlung
"Ich habe als Arbeitnehmer Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter also "natürlich nicht".
"Sie darf Kritik üben, und das auch deutlich, wenn die Arbeitsleistung nicht in Ordnung ist. Sie muss das aber in sachlicher Weise tun", so Schipp. Mit der Aussage "Sie sind ein fauler Hund" etwa gehen Vorgesetzte eindeutig zu weit.
Wie Sie gegen unangemessenes Verhalten vorgehen können
Aber was können Arbeitnehmer tun? Schipp empfiehlt im ersten Schritt, die Führungskraft auf das unangemessene Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, ihre Kritik künftig sachlich vorzutragen. "Arbeitnehmer sollten sich das notieren und auch festhalten, wer das Gespräch mitbekommen hat", so der Fachanwalt. Solche Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis erleichtern.
Wenn keine Besserung in Sicht ist, müssen Arbeitnehmer den nächsten Schritt gehen. Etwa, indem sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er auf die Führungskraft einwirkt. "Das ist aber eine zweischneidige Angelegenheit", so Schipp.
Der Arbeitgeber wird in der Regel versuchen, der Führungskraft den Rücken zu stärken – um ihre Autorität nicht zu untergraben. "Ein Arbeitnehmer muss also mit Schwierigkeiten rechnen, wenn er da etwas durchzusetzen will."
- Nachrichtenagentur dpa-tmn