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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Beruf & Karriere Gewerbeanmeldung: So bekommen Sie den Gewerbeschein
In Deutschland sind eine Gewerbeanmeldung und ein Gewerbeschein Pflicht. Die Anmeldung muss bei der zuständigen Stelle vor Ort durchgeführt werden, unabhängig davon, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird. Von der Anmeldung ausgenommen sind freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft.
Steuerliche Registrierung durch das Finanzamt
Eine Gewerbeanmeldung kann sowohl formlos als auch mittels eines Vordrucks erfolgen. Für die Ausstellung eines Gewerbescheins muss zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass vorgezeigt und eine Gebühr entrichtet werden. Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung ist mit Post vom Finanzamt zu rechnen, da das Gewerbe steuerlich registriert werden muss. Zusätzlich müssen der zu erwartende Jahresumsatz und Gewinn geschätzt werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ein Gewerbe bei Aufnahme anzumelden und bei Beendigung abzumelden. Durch den Erhalt eines Gewerbescheins erfolgt auch eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Sollte dies nicht geschehen, kann es Grund zur Annahme für eine Steuerhinterziehung sein.
Sonderregelung für Kleinunternehmer
Um den Status des Kleinunternehmers zu erhalten, darf der Umsatz im Gründungsjahr 17.500 Euro nicht überschreiten. Für das Jahr danach gilt die Obergrenze von maximal 50.000 Euro Jahresumsatz. Der voraussichtliche Umsatz ist ein Schätzwert und dem Finanzamt mitzuteilen. Kleinunternehmer müssen beispielsweise keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug haben sie jedoch auch nicht das Recht, Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen.