Im Abi und Studium Mit Dyskalkulie und Legasthenie Nachteilsausgleich nutzen
Nürnberg (dpa/tmn) - Wer eine Lese-Rechtschreib- oder eine Rechenstörung hat, sollte im Abitur, im Studium oder in der Ausbildung Nachteilsausgleiche und Hilfestellungen nutzen. Das erklärt Annette Höinghaus vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) auf dem Portal "abi.de" der Bundesagentur für Arbeit.
So könne wer Dyskalkulie (Rechenstörung) hat, im Abitur vielleicht einen Taschenrechner benutzen. Bei Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) kann zum Beispiel statt der schriftlichen eine mündliche Prüfung absolviert oder ein PC mit Korrekturhilfe genutzt werden.
Der Nachteilsausgleich sollte die individuelle Beeinträchtigung bestmöglichst ausbalancieren. Da kann je nach Person eine ganz unterschiedliche Hilfestellung nützlich sein.
Wer schon studiert, muss auf jeden Fall rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsausschuss der Hochschule stellen. Beratungsstellen des Studentenwerks oder der Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer können hilfreiche Anlaufstellen sein.
Abiturientinnen und Abiturienten sollten sich möglichst so früh wie möglich um eine medizinisch Diagnose kümmern, damit sie ihren Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich wirklich durchsetzen können.
Höinghaus betont, dass nicht zuletzt auch eine Lerntherapie erfolgversprechend sei - selbst wenn sie erst im Erwachsenenalter durchgeführt wird.