Arbeitsrecht Muss ich meine Kündigung verschweigen?
Gütersloh (dpa/tmn) - Wer seinen Arbeitgeber auf eigenen Wunsch verlässt, steht manchmal vor der Frage: Wann darf ich anderen eigentlich von meiner Kündigung erzählen? Denn es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber dazu auffordern, die Kündigung vorerst noch zu verschweigen.
"Das ist eher ein frommer Wunsch", so die Einschätzung von Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Es gebe zwar Rücksichtspflichten seitens des Arbeitnehmers. Eine solche Aufforderung könne aber nur in Ausnahmefällen wirklich bindend sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein großer Auftrag aussteht, vor dessen Abschluss die Kündigung nicht kommuniziert werden soll, weil das Geschäft sonst zu platzen droht.
Gegenüber Kolleginnen und Kollegen wird man die Kündigung aber in jedem Fall bedenkenlos kommunizieren dürfen. "Da würde mir tatsächlich kein Grund einfallen, warum der Arbeitgeber das verbieten können sollte, auch wenn es für ihn unangenehm ist", sagt Schipp. "Das müssten schon ganz krasse Ausnahmefälle sein."
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.