Arbeitsrecht Darf ein Ghostwriter meine Bewerbung schreiben?
Berlin (dpa/tmn) - "Hiermit bewerbe ich mich für...": Recht viel mehr fällt manchem Bewerber oder mancher Bewerberin für das Anschreiben nicht ein. Dass sie damit nicht weit kommen, ist ihnen klar. Ist es erlaubt, sich nun professionelle Hilfe zu holen?
"Ein Bewerber darf zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen fremde Hilfe in Anspruch nehmen", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Es gibt jedoch Grenzen: Bewerber sollten keine falsche Angaben machen oder über bestimmte Qualifikationen täuschen. Übertreibt der Bewerbungscoach oder Ghostwriter im Anschreiben also maßlos, ist wenig gewonnen. Nicht nur, weil die Wahrheit meist schnell ans Licht kommt.
Wer falsche Angaben macht und den Arbeitgeber über die eigene Eignung täuscht, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anficht. Bewerberinnen und Bewerber sollten laut Alexander Bredereck auch nicht behaupten, dass sie die Bewerbung eigenhändig verfasst haben, wenn das nicht der Fall ist.
Ein Täuschungsversuch ist es aber nicht, wenn man sich für eine Bewerbung coachen lässt. Das sei schon deshalb nicht anzunehmen, weil heutzutage niemand davon ausgehen dürfe, dass Bewerbungsunterlagen komplett ohne fremde Hilfe erstellt werden. "Das wäre ja schon fast unprofessionell", so Bredereck.