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Schürze, Kittel und Blaumann: Wer muss die Arbeitskleidung waschen?


Schürze, Kittel und Blaumann
Wer muss die Arbeitskleidung waschen?

Von dpa
22.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Ist die Arbeitskleidung vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber auch die Reinigung organisieren und bezahlen.Vergrößern des Bildes
Ist die Arbeitskleidung vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber auch die Reinigung organisieren und bezahlen. (Quelle: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)

Gütersloh (dpa/tmn) - Overall, Kochjacke oder Krankenhauskittel: Wo Arbeitskleidung getragen wird, kommt immer wieder die Frage auf: Wer pflegt die Ausstattung? Müssen Arbeitnehmer selbst waschen, oder ist das Aufgabe des Arbeitgebers?

"Das hängt vor allem davon ab, um welche Art von Arbeitskleidung es geht", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Grundsätzlich gehe es immer um die Frage, ob die Kleidung vorgeschrieben oder nur erwartbar sei.

Handelt es sich um Arbeitskleidung, die getragen werden muss und sogar aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist, müsse der Arbeitgeber sie sowohl stellen als auch nach Gebrauch reinigen, sagt der Fachanwalt. Als Beispiel wären etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der fleischverarbeitenden Industrie zu nennen, deren Kleidung bestimmten Hygienevorschriften entsprechen muss.

Daneben gibt es Kleidung, die zwar nicht vorgeschrieben ist, die der Arbeitgeber aber für seine Beschäftigten vorsieht - etwa ganz bestimmte Jacken und Hosen mit Firmenlogo und Namen in einem Elektroinstallationsbetriebs. Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber für die Kleidung verantwortlich und muss die Reinigung übernehmen.

Etwas anders sieht es aus, wenn es zwar einen bestimmten Dresscode im Unternehmen gibt, die Kleidung aber grundsätzlich auch in der Freizeit getragen werden könnte. Schipp nennt zur Veranschaulichung einen Bankmitarbeiter, der in Anzug und Krawatte zur Arbeit kommen soll. Diese Kleidung muss der Arbeitgeber nicht finanzieren, auch für die Pflege muss er hier nicht aufkommen.

Es kann aber auch immer Ausnahmen geben: "Ich hatte mal den Fall einer Spielbank, die von den Beschäftigten verlangte, in blauen Smokings zur Arbeit zu erscheinen." Ein blauer Smoking sei nun wiederum so außergewöhnlich und im Alltag so wenig gebräuchlich, dass in diesem Fall der Arbeitgeber für die Kleidung zur Verantwortung gezogen werden kann.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

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