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Homeoffice-Pflicht: Bundesregierung verlängert Corona-Verordnung


Bis Ende April
Bundesregierung verlängert Homeoffice-Pflicht

Von rtr, cho

Aktualisiert am 10.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann arbeitet von zu Hause (Symbolbild): In der Corona-Pandemie gibt es strengere Vorgaben für Unternehmen.Vergrößern des Bildes
Ein Mann arbeitet von zu Hause (Symbolbild): In der Corona-Pandemie gibt es strengere Vorgaben für Unternehmen. (Quelle: Morsa Images/getty-images-bilder)
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Wo es möglich ist, müssen Chefs ihren Angestellten weiter anbieten, die Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Das hat das Kabinett am Mittwoch angeordnet, weil die Corona-Lage noch immer angespannt ist.

Arbeitgeber in Deutschland bleiben bis Ende April dazu aufgerufen, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt. Die Regel wäre sonst am 15. März ausgelaufen.

In der "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" heißt es: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen."

Mehr Homeoffice wäre möglich

Homeoffice sei ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken, erklärte Heil. Trotz der Verordnung arbeiten aber deutlich weniger Menschen im Homeoffice, als theoretisch möglich wäre.

Das liegt auch daran, dass die Verordnung Spielräume lässt. So kann der Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause zum Beispiel verweigern, wenn "zwingende betriebsbedingte Gründe entstehen".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur Reuters
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