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Rechtzeitig prüfen: Woran Sie ein gutes Arbeitszeugnis erkennen


Rechtzeitig prüfen
Woran Sie ein gutes Arbeitszeugnis erkennen

Von dpa
01.02.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein unauffälliges Wort, das im Arbeitszeugnis aber viel ausmacht: "Stets" weist meist auf gute oder sehr gute Bewertungen hin.Vergrößern des Bildes
Ein unauffälliges Wort, das im Arbeitszeugnis aber viel ausmacht: "Stets" weist meist auf gute oder sehr gute Bewertungen hin. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - "Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig" - hinter dieser Formulierung vermutet man als Arbeitnehmer erstmal gar nichts Schlechtes. In der Welt der Arbeitszeugnisse entspricht diese Bewertung aber der Schulnote 3.

Und da der größte Teil der Zeugnisse die Gesamtnote 1 oder 2 enthält, ist das schon unterdurchschnittlich. Aber warum sindArbeitszeugnisseimmer so positiv formuliert, obwohl eigentlich etwas anderes gemeint ist?

Nadine Absenger, Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik bei derGewerkschaft Verdi, sagt: "Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur vollständig, wahrheitsgemäß, in sich widerspruchsfrei und verständlich geschrieben sein, sondern auch wohlwollend." Das ist von Gesetzgeber und Gerichten so festgelegt.

"Natürlich ergibt sich da ein Spannungsfeld zwischen der Wahrheit, dem Wohlwollen und der Vollständigkeit - nicht alle Mitarbeiter können immer Bestleistungen erbringen", erläutert Absenger. Infolgedessen hat sich eine Art eigene Zeugnissprache etabliert.

Es kommt auf die Details an

Scheinbar kleine Varianzen in der Formulierung können dabei einen großen Bewertungsunterschied ausmachen. So entspricht zum Beispiel die Formulierung "arbeitete stets/durchgehend/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit" einer Note 1, "arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit" ist aber schon Note 3. Bei schlechter Mitarbeit können Arbeitgeber zum Beispiel auch "zu unserer Zufriedenheit" (Note 4) oder "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" (Note 5) schreiben.

Selbst Laien können ein gutes Arbeitszeugnis also zum Beispiel daran erkennen, dass vor jeder Beurteilung ein "immer", "jederzeit" oder "stets" steht. Fachliteratur oder eine kurze Recherche im Internet können helfen, die Formulierungen richtig zu übersetzen.

Neben der Sprache ist auch die Vollständigkeit ein Faktor, den sich Arbeitnehmer ansehen sollten. Laut Absenger gehört in ein gutes Arbeitszeugnis der offizielle Firmenkopf, eine kurze Vorstellung des Mitarbeiters und der Firma selbst. Dann sollte das Arbeitszeugnis die wesentlichen Tätigkeitsfelder des Mitarbeiters aufzählen und schließlich auch seine Leistung und das Verhalten bewerten.

Problematische Schlussformel

Abschließend fügen viele Unternehmen noch eine Schlussformel ein. "Dieser letzte Teil kann in manchen Fällen ebenfalls problematisch werden", sagt Absenger. Rechtlich gebe es zwar keinen Anspruch auf diese Schlussformel. Falls sie aber in einem Arbeitszeugnis fehlt, wird dies von Personalern häufig als schlechtes Zeichen gedeutet.

"In der Endformal steht auch oft, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Fehlt ein solcher Satz, liegt der Schluss nahe, dass jemandem gekündigt wurde", so Absenger. Auch wenn dem Mitarbeiter innerhalb der Endformal nicht "weiterhin viel Erfolg", sondern nur "viel Erfolg" gewünscht wird, kann vermutet werden, dass der Mitarbeiter nicht wirklich erfolgreich gewesen ist.

Banale Gründe für schlechte Bewertungen

Vielfach hat ein schlechtes Arbeitszeugnis ganz banale Gründe. "Insbesondere bei kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung kann es vorkommen, dass das Arbeitszeugnis eigentlich gut gemeint ist, aber niemand die speziellen Formulierungen kennt", sagt Absenger. Oft könne ein klärendes Gespräch dann schon helfen.

Im Ernstfall können Betroffene auch vor Gericht ziehen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen. "Zu beachten ist hier, dass Arbeitnehmer zwar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis haben, aber nur, wenn sie es innerhalb der festgelegten Frist explizit anfordern", unterstreicht Absenger.

Normalerweise beträgt diese Frist drei Jahre, in manchen Arbeits- oder Tarifverträgen werde aber festgehalten, dass Arbeitnehmer teilweise nur drei Monate nach dem Ausscheiden noch Rechtsansprüche haben. "Deshalb würde ich jedem dringend empfehlen, zeitnah zu prüfen, ob ein zufriedenstellendes Arbeitszeugnis ausgestellt wurde."

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