Kind daheim Was längere Ferien für berufstätige Eltern bedeuten
Berlin (dpa/tmn) - Wo Landesregierungen einen vorgezogenen Start der Weihnachtsferien beschlossen haben, müssen Eltern von Schulkindern sich neu organisieren. Auf keinen Fall sollte man einfach der Arbeit fernbleiben, um die Kinder zu Hause zu betreuen, rät der DGB Rechtsschutz.
Wenn möglich sollten Eltern die Notbetreuung nutzen, die vielerorts stattfindet. Daneben hat man die Möglichkeit Urlaub einzusetzen, wenn man noch freie Tage übrig hat. Auch kurzfristige Anträge müssten genehmigt werden, wie derDGB Rechtsschutzerklärt - solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Ist der Jahresurlaub schon verbraucht, kann unbezahlter Urlaub eine Option sein. Das ist aber ebenfalls nur in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.
Mit Zustimmung des Vorgesetzten können Beschäftigte eventuell auch von zu Hause aus arbeiten, Überstunden abbauen, die Arbeitszeiten verlegen oder womöglich Schichten tauschen.
Sollte gar keine andere Betreuungsmöglichkeit bestehen, haben Eltern eventuell nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Vergütungsanspruch trotz vorübergehenden Fernbleibens von der Arbeit, erklärt der DGB Rechtsschutz weiter. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann diese Regelung aber auch explizit ausgeschlossen sein.