Sicherheit im Beruf Schutzausrüstung hält nicht für immer
Köln (dpa/tmn) - Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz: Bei vielen Berufen geht es nicht ohne persönliche Schutzausrüstung. Die Einzelteile der Ausrüstung dürfen Berufstätige aber nur über einen bestimmten Zeitraum verwenden.
Diese vom Hersteller vorgegebenen Zeitspannen gelten nur, wenn die Schutzausrüstung immer vorschriftsmäßig gereinigt wird. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BG ETEM) hin.
Vielfach dürfen zum Beispiel nur Industriewäschereien Schutzkleidung reinigen. Beim Gehörschutz, einem individuell angefertigten Ohrstück (Otoplastik) etwa, kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Dieser verschleißt nicht nur mit der Zeit, auch die Anatomie des Ohrs verändert sich über die Jahre. Das Ohrteil sollte der BG ETEM zufolge etwa alle vier Jahre neu angepasst werden.
Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Haltbarkeit auch immer darauf an, bei welchen Tätigkeiten Beschäftigte die Schutzausrüstung tragen. Bei Handschuhen spielt es beispielsweise eine Rolle, mit welchen Gefahrstoffen man in Kontakt kommt und wie schnell die Moleküle des Stoffs von der Handschuhaußenseite ins Innere gelangen. Mitunter liege die maximale Tragedauer hier nur im Minutenbereich.